Abgasskandal

Klägerin bekommt mehr Geld, als Auto gekostet hat

Motor
07.06.2018 18:33

Im Skandal um manipulierte Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns ist einer Klägerin in Wien jetzt mehr Geld zugesprochen worden, als ihr Auto ursprünglich gekostet hat. Laut ihrem Anwalt sei dies das „bis jetzt für den Autokäufer vorteilhafteste“ Urteil im VW-Skandal. Das Handelsgericht sprach der Frau, die 2012 um 26.500 Euro einen Golf mit Tageszulassung gekauft hatte, rund 29.000 Euro (mit Zinsen) zu. Der betroffene Wiener VW-Händler will gegen das Urteil „selbstverständlich“ berufen, teilte die Porsche Holding am Donnerstagnachmittag mit.

(Bild: kmm)

Die Autofahrerin war bereits im Jahr 2015 zu Gericht gegangen. Sie klagte auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, wollte also ihr manipuliertes Auto wieder abgeben und ihr Geld zurück. Sie begehrte 24.306 Euro samt vier Prozent Zinsen, ein Benutzungsentgelt in Höhe von 2194 Euro hatten ihre Rechtsvertreter von der Linzer Poduschka Anwaltsgesellschaft schon abgezogen.

Per November 2016 betrug der Händler-Einkaufspreis, also jener Preis, um den ein Autohändler heute das Fahrzeug kaufen würde, 11.713 Euro, stellte nun, Ende Mai 2018, das Handelsgericht fest und ließ die Klage der Autofahrerin durch.

„Klägerin hätte Fahrzeug nicht gekauft“
Die entscheidende Feststellung: „Hätte die Klägerin gewusst, dass in das von der Beklagten angekaufte Fahrzeug eine zur Manipulation der Abgaswerte am Prüfstand entwickelte Software eingebaut wurde, hätte sie den Kaufvertrag nicht abgeschlossen.“ Auch „hätte sie das Fahrzeug nicht gekauft, wenn sie gewusst hätte, dass die angeführten Abgaswerte durch den Einfluss einer den Ausstoß von Stickoxid am Prüfstand beeinflussenden Software erzielt wurden“, heißt es in dem vorliegenden Urteil weiter. „Aufgrund dieser Manipulation hat die Klägerin ihr Vertrauen in die Volkswagen AG verloren.“

Kein Neuwagenkäufer habe nämlich Interesse an einem Fahrzeug, „das mit einer Software zur Manipulation des Abgasausstoßes ausgestattet ist und er deswegen gezwungen sein wird, an seinem Fahrzeug eine technische Überarbeitung mit unbekannten Folgen vornehmen zu lassen widrigenfalls die Möglichkeit des Entzugs der Zulassung besteht“, so die Begründung.

„Fahrzeug ist verkehrssicher“
„Nachdem das Fahrzeug weiterhin verkehrs- und betriebssicher und auch die Zulassung in keiner Weise gefährdet ist, besteht keine rechtliche Grundlage für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und kann von der Wesentlichkeit eines Irrtums nicht ausgegangen werden“, argumentiert der österreichische VW-Generalimporteur in einer Aussendung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Oft wird weit weniger als der Kaufpreis zugesprochen“
Michael Poduschka von der Poduschka Anwaltsgesellschaft, die die Klägerin vertritt, ist besonders mit der Berechnung des Benützungsentgelts zufrieden - zumal andere Gerichte klagenden VW-Fahrern weit weniger als den Kaufpreis zugesprochen hatten. Das Handelsgericht stützte sich auf § 273 der Zivilprozessordnung (ZPO), wonach das Erstgericht bei kompliziert zu berechnenden Schäden diese schätzen soll. „Aus meiner Sicht ist eine Bemessung gemäß dieser Gesetzesstelle OK“, so Poduschka. Im aktuellen Fall hat das Handelsgericht einzig die fiktive Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges von 300.000 auf 250.000 Kilometer reduziert und deshalb 440 Euro abgezogen.

„Wir sagen, es geht aus Sicht des Käufers einzig und allein darum, was er von dem gekauften Fahrzeug bis zu dessen Rückgabe gehabt hat“, meint Poduschka. „Ein Fahrzeug hält statistisch bis zur Verschrottung 250.000 Kilometer, die Klägerin ist ‘davon‘ 25.000 Kilometer gefahren, also ein Abzug circa 10 Prozent.“ Die Gegenseite sei hingegen der Ansicht, dass das Auto viel mehr als diese 10 Prozent an Wert verliere, nämlich rund 50 Prozent. „Wir sagen, das ist irrelevant. Es geht darum, um was der Kläger bereichert ist (und nicht, um was der Händler entreichert ist). Und bereichert ist ein Autofahrer um die gefahrenen Kilometer“, argumentiert der Anwalt.

Vom Abgasskandal betroffenen VW-Fahrern mit Rechtsschutzversicherung empfiehlt die Poduschka Anwaltsgesellschaft nach dem HG-Urteil nun, ihren Anwalt einzuschalten. „Auch bei Klagen gegen die Volkswagen AG können dieselben Argumente verwendet werden.“ Die Überlegungen zur Berechnung des Benutzungsentgelts eröffneten neue Wege.

Auf Österreichs Straßen sind geschätzte 394.000 manipulierte Dieselfahrzeuge des deutschen Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat und Skoda) unterwegs. Mehr als 41.000 müssen noch umgerüstet werden, um die illegalen Abschalteinrichtungen zu entfernen.

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(Bild: kmm)



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