Polizei-Aktion empört

Bestatter besucht: Toter sollte Handy entsperren

Elektronik
24.04.2018 14:04

Pietätlos oder nicht? Um an die Daten auf einem gesperrten Smartphone zu gelangen, haben Polizeibehörden in Largo im US-Bundesstaat Florida dessen früheren Besitzer aufgesucht - im Leichenschauhaus eines Bestatters. Entsperren konnten sie das Gerät mithilfe des Toten allerdings nicht.

Linus Phillip war im vergangenen Monat im Alter von nur 30 Jahren bei einer Verkehrskontrolle von einem Polizeibeamten erschossen worden. Er habe versucht wegzufahren, bevor ein Officer ihn und sein Auto habe durchsuchen können, so die offizielle Darstellung. Welche Informationen sich die Beamten nun von den auf Linus‘ Smartphone gespeicherten Daten erhoffen, ist nicht bekannt. Nur, dass sie um an diese zu gelangen das Leichenschauhaus aufsuchten. Dort hätten zwei Polizisten die Hände des Toten an den Fingerabdrucksensor des Geräts gehalten, konnten dieses aber nicht entsperren, berichtete die Nachrichtenagentur AP.

Legal, aber auch angemessen?
Linus‘ Verlobte reagierte empört. Sie fühle sich verletzt und respektlos behandelt. Rechtsexperten sind sich zwar einig, dass das Verhalten der Beamten legal war, zweifeln aber daran, ob es auch angemessen war. Rechtsprofessor Charles Rose erklärte gegenüber der Zeitung „Tampa Bay Times“, dass tote Menschen ihren Schutz vor dem vierten Zusatzartikel der US-Verfassung - der sie u.a. vor willkürlicher Durchsuchung schützt - nicht geltend machen könnten, weil sie als Tote kein Eigentum besäßen. Das Recht könnte allerdings für diejenigen gelten, die das Eigentum erben.

Verschlüsselung stellt Behörden vor Herausforderung
Der kuriose Fall belegt indes auch, dass Strafverfolgungsbehörden immer öfter an modernen Verschlüsselungstechnologien zu „knabbern“ haben. FBI-Chef Christopher Wray hatte Anfang des Jahres vor einem „dringenden Problem der öffentlichen Sicherheit“ gewarnt. Dass das FBI trotz juristischer Erlaubnis immer häufiger Smartphones nicht knacken könne, beeinträchtige die Polizeiarbeit in vielen Bereichen und bei zahlreichen Fällen. Demnach habe es die Bundespolizei binnen eines Jahres bei fast 7800 Geräten rein technisch nicht geschafft, an Daten zu gelangen.

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