„Wenn ich Whiskey trinke, werde ich aggressiv“, gab ein 36-Jähriger am Montag vor dem Landesgericht Feldkirch zu. Für seine Prügelattacke, die er mit mehr als einem Promille Alkohol im Blut begangen hatte, fasste der türkische Staatsbürger am Ende fünf Monate Haft auf Bewährung aus.
Schwere Körperverletzung, Nötigung und gefährliche Drohung legt die Staatsanwaltschaft dem bislang unbescholtenen 36-jährigen Mann zur Last. Der türkische Staatsbürger soll seine Ehefrau Mitte Jänner brutal attackiert haben – mit schweren Folgen. Gemäß Anklage schlug und trat er im Suff derart auf die Frau ein, dass sie eine Rippenfraktur, Prellungen und eine Verletzung der Halswirbelsäule erlitt. Als sie den Notruf wählen wollte, eskalierte die Situation weiter: Der Angeklagte soll ihr das Handy aus der Hand gerissen und sie mit Schlägen auf den Kopf erneut attackiert haben. Dabei fiel auch eine massive Drohung: „Ich werde dich nicht umbringen, sondern dir alle Knochen brechen.“
„Mit 1,44 Promille war ich stark alkoholisiert“
Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte zu Beginn nur teilweise geständig, indem er die Körperverletzung zugab. Von einer Nötigung oder gefährlichen Drohung gegenüber seiner Frau wollte er nichts wissen – vorerst. Die Verhandlung wurde kurz unterbrochen und die Verteidigung nahm sich ihren Mandanten noch einmal vor dem Gerichtssaal zur Brust. Zurück im Verhandlungsraum räumte der Angeklagte schließlich auch Nötigung und Drohung ein. Seine Begründung für den Meinungsumschwung: „Es ist alles schon so lange her. Ich hatte an dem Tag Raki getrunken und war mit 1,44 Promille stark alkoholisiert.“ Dabei verwies der 36-Jährige auf sein Alkoholproblem. „Wenn ich Whiskey trinke, werde ich aggressiv!“ Deshalb bemühe er sich auch um einen Therapieplatz. Die Beziehung zu seiner Ehefrau habe sich mittlerweile wieder stabilisiert, so der Angeklagte.
Richter Alexander Wehinger fand dennoch klare Worte und sprach den Mann schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung sowie eine unbedingte Geldstrafe von 2160 Euro. Die darf der Verurteilte in Raten abstottern. Mildernd wurden das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit sowie die alkoholbedingte Einschränkung gewertet. Erschwerend fiel ins Gewicht, dass mehrere Delikte zusammentrafen – und sich die Gewalt gegen die eigene Ehefrau richtete. Das Urteil ist rechtskräftig.
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