Immer wieder kommt es zum Beispiel vor, dass "Extrakosten" von Leihwagenfirmen stillschweigend abgebucht werden, ohne dass es dafür jedoch eine rechtliche Grundlage gibt, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Daher sollten "Kreditkarten-Abrechnungen nach dem Urlaub einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden. Wichtig ist, dass man die Reklamationsfrist des Kreditkartenunternehmens einhält.“ Widerspricht man den Abbuchungen nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit - bei den meisten Unternehmen sind das 30 beziehungsweise 42 Tage - gelten die Belastungen als akzeptiert. Das gilt auch, wenn Einkäufer oder Hotelrechnungen doppelt abgebucht werden.
„Leihwagenunternehmen sind oft recht findig, was das Abbuchen von zusätzlichen Kosten betrifft. Das Unternehmen behauptet einen Schaden und das Geld dafür wird kommentarlos abgebucht, ohne dass dafür ein Beleg unterschrieben wurde", beschreibt der ÖAMTC-Jurist die Vorgangsweise. "Oder Strafen werden kassiert, ohne dass man je ein behördliches Schreiben erhalten hätte." Wichtig ist daher, dass man schon bei Übernahme des Mietwagens eine vom Angestellten der Leihwagenfirma unterschriebene Liste über Vorschäden und fehlendes Zubehör anfertigt. Bei der Rückgabe sollte man sich ebenfalls bestätigen lassen, dass das Auto vollständig und unbeschädigt ist.
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