Google hatte die Patentierung von "Android" als Namen für sein Betriebssystem im Jahr 2007 vorgenommen - erhielt von der zuständigen Behörde allerdings eine Absage. Grund war die Ähnlichkeit zu Spechts Warenzeichen und, dass es sich bei beiden Produkten um Software handle. Google wollte das nicht gelten lassen und erklärte, das Unternehmen "Andorid Data" habe seinen Anspruch wegen Inaktivität verloren. Auch dieser Einspruch wurde vom Patentamt abgewiesen.
Specht habe mit seiner Klage bis jetzt gewartet, da er zuerst dachte, Google verwende den Namen für Telefone, also für Hard- und nicht Software. Als ihm klar wurde, dass es sich dabei um die Bezeichnung für ein Betriebssystem handle, sei er sofort tätig geworden, erklärte Spechts Anwalt.
Nun muss der Unternehmer beweisen, dass die Namensgleichheit zu Verwechslungen führen könnte. Ein Unterfangen, das nicht ganz einfach sein dürfte, da sich das Unternehmen des Klägers vor allem mit E-Cmmerce beschäftigt. Auch der Anwalt Spechts räumte ein, dass aufgeklärte User zwischen Googles "Android" und der Software seines Klienten unterscheiden könnten. Trotzdem rechnet er mit einem Vergleich mit dem Internet-Giganten.
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