Abzocke in Italien

Steirer zahlt 430 Euro Strafe für 11 km/h zu viel!

Motor
18.04.2009 20:49
Verkehrsübertretungen im Ausland können besonders teuer kommen. Der ÖAMTC berichtet exemplarisch von der Erfahrung zweier Steirer in Italien. Im Februar 2008 war Herr S. im Aostatal mit dem Auto seiner Mutter bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h zu schnell unterwegs gewesen. Dafür flatterte seiner Mutter als Fahrzeughalterin einige Wochen später eingeschrieben ein Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung über rund 170 Euro ins Haus. Letzten Endes waren aber sogar 430 Euro zu zahlen!
(Bild: kmm)

Andreas S. war schuldbewusst, das Bußgeld wurde also überwiesen. Sowohl er als auch seine Mutter verabsäumten jedoch, das beiliegende Schreiben genau zu lesen. "Ein Fehler, wenn auch ein verständlicher. Die äußere Form des Begleitschreibens ließ nicht auf seine Wichtigkeit schließen, verfasst war es noch dazu in Italienisch und schlechtem Englisch, so dass es für Familie S. nicht verständlich war", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Wie sich später herausstellte, wurde Frau S. darin aufgefordert, den Lenker des Autos bekannt zu geben. Grund dafür ist das italienische Führerschein-Punktesystem. Jeder Lenker hat ein Kontingent mit 20 Punkten, von dem bei Verkehrsdelikten eine entsprechende Anzahl abgezogen wird. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von elf km/h sind bereits fünf Punkte fällig, daher wird ein Lenkererhebungsverfahren eingeleitet.

"Nichterteilung der Lenkerauskunft"
Weil die gewünschte Information nicht bei den italienischen Behörden einlangte, trat im Februar 2009 ein weiterer Bescheid die Reise nach Österreich an, abermals adressiert an Frau S.. Sie sollte 260 Euro bezahlen wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft". Herr und Frau S. wandten sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Dort mussten sie im Nachhinein erfahren, dass es in der Causa zwei Möglichkeiten gegeben hätte. Erstens: Lenker nennen, Bußgeld überweisen, Fall erledigt. Punkte im italienischen Führerscheinregister können nicht auf das österreichische Vormerksystem übertragen werden. Zweitens: Den Strafbescheid mit dem Retournierungsformular (mit Musterbrief vom ÖAMTC) zurückschicken und Strafe nicht bezahlen. "Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten", sagt die Clubjuristin.

Zwar kann die Strafe derzeit in Österreich nicht zwangsweise eingetrieben werden. Wird sie aber nicht bezahlt, verdoppelt sich der Betrag - im Fall der Familie S. also auf 500 Euro", sagt Pronebner. Bei einer Polizeikontrolle in Italien könnte diese Summe eingefordert werden. Deshalb entschloss sich Herr S. auch zur Bezahlung der geforderten 260 Euro. Mit den zwei Strafbeträgen über insgesamt 430 Euro hat dieser Italienurlaub ein Riesenloch in die Urlaubskasse gerissen.

"Leider kein Einzelfall", erläutert Pronebner. "Gerade in Italien werden wegen Bagatelldelikten horrende Strafen fällig.“

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(Bild: kmm)



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