Jener 17-Jährige, der Anfang September in der Justizanstalt Klagenfurt seinen Zellengenossen (19) getötet haben soll, wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Er soll dem 19-Jährigen mit einer Rasierklinge die Kehle durchtrennt haben.
Das Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag die vorläufige Unterbringung nach § 431 StPO angeordnet, die Entscheidung ist rechtskräftig. Erst vor wenigen Tagen war ein psychologisches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingelangt. Dieses bescheinigte dem Verdächtigen eine „nachhaltige, dissoziale Persönlichkeitsstörung“ – trotzdem sei der Jugendliche bei der Tat zurechnungsfähig gewesen.
Allerdings sei zu erwarten, dass der Jugendliche, wenn er unbehandelt bleibt, schwere Gewalthandlungen bis hin zu Tötungshandlungen begehen könnte. Das war dann auch ausschlaggebend für die nun angeordnete Unterbringung.
Gewürgt und mit Rasierklinge geschnitten
Der 17-Jährige hat kurz nach der Tat in der Nacht auf den 1. September ein Mordgeständnis abgelegt. Er habe seinen Mitinsassen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm dann mit einer Rasierklinge tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt. Im Vorfeld habe es Drohungen gegeben.
Die Familien der beiden gingen mit Vorwürfen gegen die Justiz an die Öffentlichkeit und berichteten von Problemen unter den zwei Häftlingen. Aktenmäßig belegt sei dies nicht, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Volksanwaltschaft prüft Fall
Die Volksanwaltschaft prüft den Fall, insbesondere ob Hinweisen auf eine psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob eine besondere Form der Unterbringung nötig gewesen wäre. Dazu hieß es auf APA-Anfrage, dass das Prüfverfahren noch laufe, man erwarte im Laufe des Novembers die Stellungnahme des Justizministeriums. Laut Staatsanwaltschaft war der Verdächtige auch seit der Bluttat – und bis zur Unterbringung – durchgehend in der Justizanstalt Klagenfurt.
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