Neu im Jahr 2018

Das ändert sich für Autofahrer im neuen Jahr

Motor
29.12.2017 10:15

Mit Ende 2017 sowie im Laufe des folgenden Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick über die Novellen, die schon jetzt bekannt oder absehbar sind.

(Bild: kmm)

Neue § 57a-(="Pickerl"-)Vorschriften:
Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für "normale" Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur noch zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

eCall:
Ab 31. März 2018 müssen neu genehmigte Fahrzeugtypen der Klasse M1 und N1 über ein eCall-System verfügen - betroffen sind alle Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Das System gibt nach einem Unfall automatisiert einen Notruf ab, die Fahrzeuge werden per GPS geortet.

Mopedprüfung am Computer:
Voraussichtlich ab 1. März 2018 wird die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Statt des bisherigen Multiple-Choice-Tests auf Papier sind die Fragen am PC zu beantworten, um Manipulationen weitgehend auszuschließen. Bestanden hat, wer 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Damit werden die Erteilungsvoraussetzungen für die Mopedklasse abermals an jene anderer Führerscheinklassen angeglichen.

Digitale Vignette:
Statt der Klebevignette kann seit heuer eine digitale Vignette über das Mautsystem der Asfinag erworben werden. Der Preis ist gleich. Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf. Die automatische Kennzeichenerfassung bietet unter anderem den Vorteil, dass im Fall eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette. Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls kann kostenlos eine Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen vorgenommen werden. In der online für jeden zugänglichen Vignettenevidenz kann man durch Eingabe des Kennzeichens einsehen, ob ein Fahrzeug (z.B. Mietwagen) über eine digitale Vignette verfügt.

Preiserhöhungen Vignette:
Gemäß der Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex werden die Vignettentarife angepasst und für 2018 um ein Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro.

Historische Fahrzeuge:
Historische Fahrzeuge müssen zukünftig auch in Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden - dafür sind das Genehmigungsdokument und das Fahrtenbuch vorzulegen. Außerdem können historische Fahrzeuge nun alternativ einzeilige Kennzeichen in der Größe der alten, schwarzen Kennzeichentafel bzw. zweizeilige im Format der alten, weißen Motorradkennzeichentafel beantragen.

Lkw-Fahrverbot im Burgenland - Verschärfung:
Ab 1. Oktober 2018 kommt es zu einer Verschärfung der bestehenden Lkw-Fahrverbote im Burgenland - die Klasse EURO II ist ab dann zusätzlich vom Fahrverbot erfasst. Mit Oktober 2017 trat das Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse EURO I in Kraft. Alle Fahrzeuge dieser Klassen, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, müssen mit einer entsprechenden Abgasklassenplakette versehen werden. Ausnahmen bestehen für Oldtimer sowie Kfz im Rahmen des Schaustellergewerbes.

Höhere Strafen bei Verletzung der Winterreifenpflicht:
Auch in Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht, demnach müssen Winterreifen am Fahrzeug montiert sein, sobald die Straße mit Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist. Künftig kostet dem Fahrer der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht 60 Euro (80 Euro bei zusätzlicher Behinderung) und darüber hinaus muss der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs 75 Euro Strafe bezahlen. Darauf weist der ARBÖ hin. 

Apropos höhere Strafen: Deutschland hat erst vor wenigen Wochen einige Verkehrsstrafen massiv erhöht. So müssen Autolenker, die keine Rettungsgasse bilden, künftig mindestens 200 Euro bezahlen, bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen mindestens 320 Euro. Die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung kostet nun mindestens 100 Euro.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: kmm)



Kostenlose Spiele