Bis 500 Euro Geldbuße

Wasser wird knapp: Jetzt drohen Kunden Strafen

Weil das Trinkwasser in Litzelsdorf (Burgenland) immer knapper wird, kontrolliert die Wassergenossenschaft den Verbrauch jetzt genauer. Wer gegen die Sparmaßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Jetzt wird genau hingeschaut! Während im Burgenland wegen der anhaltenden Hitze vielerorts zum Wassersparen aufgerufen wird, geht die Wassergenossenschaft Litzelsdorf sogar noch einen Schritt weiter: Sie kontrolliert Hinweise auf auffällig hohen Wasserverbrauch und droht ihren eigenen Mitgliedern sogar mit empfindlichen Strafen.

Poolfüllungen sind in Litzelsdorf derzeit tabu. Wer gegen die Sparmaßnahmen verstößt, muss mit ...
Poolfüllungen sind in Litzelsdorf derzeit tabu. Wer gegen die Sparmaßnahmen verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen.(Bild: David Büttner - stock.adobe.com)

„Schauen uns jeden Einzelfall an“
„Wir gehen jedem Hinweis nach“, sagt Obmann Peter Fassl im Gespräch zur „Krone“. Immer wieder würden Meldungen aus der Bevölkerung eingehen, wenn der Verdacht besteht, dass trotz der Wasserknappheit große Mengen Trinkwasser verbraucht werden. „Wir schauen uns jeden Einzelfall an und rufen die Betroffenen an. Es kann ja sein, dass jemand eine Zisterne mit zwei oder drei Kubikmetern befüllt. Das geht in Zeiten wie diesen auf keinen Fall.“

Keine Strafe für kleinen Gemüsegarten
Fassl betont aber auch, dass niemand wegen eines kleinen Gemüsegartens bestraft werden würde. „Es geht nicht um ein paar Tomatenpflanzen oder Blumen. Was man zum Leben braucht, ist selbstverständlich erlaubt. Aber wenn jemand weit über den haushaltsüblichen Bedarf hinaus Wasser verbraucht, müssen wir handeln“, sagt der Obmann.

„Niemand wird belangt, weil er Blumen gießt“, sagt Obmann Fassl. Gegen unnötige ...
„Niemand wird belangt, weil er Blumen gießt“, sagt Obmann Fassl. Gegen unnötige Wasserverschwendung will man aber konsequent vorgehen.(Bild: Carina Fenz)

Über das weitere Vorgehen entscheidet anschließend der Ausschuss der Genossenschaft. Ein starres Strafschema gibt es nicht. Eine Ausnahme ist allerdings seit Jahren in den Statuten verankert: Wer trotz Verbots einen Pool mit Trinkwasser befüllt, muss 500 Euro bezahlen. Im äußersten Fall kann ein Mitglied laut Satzung sogar aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden.

Feuerwehr warnt vor Verschwendung
Unterstützung bekommt die Wassergenossenschaft von der Feuerwehr. Auch sie appelliert eindringlich an die Bevölkerung, auf Gartenbewässerungen, Poolfüllungen und jeden unnötigen Wasserverbrauch zu verzichten. Denn die Sparmaßnahmen dienen nicht nur der Trinkwasserversorgung, sondern sollen auch sicherstellen, dass im Ernstfall genügend Löschwasser zur Verfügung steht.

„Wir sind eine Genossenschaft. Jeder hat Rechte, aber auch Pflichten“, appelliert Fassl an den Gemeinschaftssinn. Das Ziel sei vor allem das Bewusstsein zu schärfen: „Es geht darum, jedem Einzelnen näherzubringen, dass Wasser keine Selbstverständlichkeit ist.“

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