Ex-Chef verurteilt

Wegscheider: ServusTV zieht nun vor Höchstgericht

Medien
18.06.2026 17:16
Porträt von krone.at
Von krone.at

Mit seinen Aussagen rund um Corona, Impfungen und dem Entwurmungsmittel Ivermectin hat Ferdinand Wegscheider, Ex-Senderchef von ServusTV und Moderator einer nach ihm benannten Sendung, laut dem Bundesverwaltungsgericht das Objektivitätsgebot verletzt. Dagegen ziehen Wegscheider und sein früherer Arbeitgeber nun vor den Verfassungsgerichtshof. 

Wegscheiders Fernseh-Wochenkommentar wird im Herbst ein Fall für den VfGH. Das Red Bull Media House geht für Wegscheider und Servus TV gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor und legt Beschwerde beim Höchstgericht ein. 

Der damalige ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider befasste sich einst mit der Corona-Pandemie und der Covid-Impfung, seine Aussagen dazu hatten in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) verstoßen. Eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria aus 2022 wurde Anfang Mai vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) großteils bestätigt.

ServusTV hatte die Sendung als Satire dargestellt und argumentiert, dass das Objektivitätsgebot des AMD-G nicht anzuwenden sei. Diese Auffassung teilte das BVwG nicht. Es handle sich um keine reine Satiresendung, sondern um eine „stark meinungsorientierte Kommentierung des Geschehens mit bloß satirischer Note“, weswegen die Sendung an den Grundsätzen der Objektivität und Meinungsvielfalt zu messen sei.

Pferde-Entwurmungsmittel gegen Covid-19
Gegen das Objektivitätsgebot wurde im Rahmen von 2021 ausgestrahlten Sendungen etwa mit einer Aussage über Ivermectin verstoßen. Wegscheider sagte in der Sendung, dass das Mittel „in vielen Ländern auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung“ finde. Dafür gebe es keine hinreichende Faktenbasis, so das Gericht. Die Empfehlungen offizieller Stellen lauteten gegen eine Verwendung von Ivermectin zur Behandlung von Covid-19-Fällen und warnten vor Nebenwirkungen. Der Wirkstoff findet am häufigsten in Entwurmungsmitteln, etwa für Pferde und andere Großtiere, Verwendung. 

Ein weiterer Verstoß lag mit der Aussage vor, wonach die Bundesregierung ihre Entscheidungen „allen Ernstes auf Basis der Vorhersagen und Mutmaßungen von ein paar Simulationsforschern trifft, deren Prognosen in all der Zeit noch kein einziges Mal gestimmt haben“. Die Grenzen sachlicher Kritik seien damit überschritten worden. Auch die Äußerung Wegscheiders zu einem „Genspritzmittel mit Notzulassung“ verstieß gegen das Gesetz. Nicht aufgrund des Begriffs „Genspritzmittel“, sondern in seiner Verbindung mit der irreführenden Darstellung einer „Notzulassung“. Eine tatsachenwidrige Behauptung lag auch darin vor, dass ungeimpften Personen der universitäre Zugang generell verwehrt werde.

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