Mit seinen Aussagen rund um Corona, Impfungen und dem Entwurmungsmittel Ivermectin hat Ferdinand Wegscheider, Ex-Senderchef von ServusTV und Moderator einer nach ihm benannten Sendung, laut dem Bundesverwaltungsgericht das Objektivitätsgebot verletzt. Dagegen ziehen Wegscheider und sein früherer Arbeitgeber nun vor den Verfassungsgerichtshof.
Wegscheiders Fernseh-Wochenkommentar wird im Herbst ein Fall für den VfGH. Das Red Bull Media House geht für Wegscheider und Servus TV gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor und legt Beschwerde beim Höchstgericht ein.
Der damalige ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider befasste sich einst mit der Corona-Pandemie und der Covid-Impfung, seine Aussagen dazu hatten in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) verstoßen. Eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria aus 2022 wurde Anfang Mai vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) großteils bestätigt.
ServusTV hatte die Sendung als Satire dargestellt und argumentiert, dass das Objektivitätsgebot des AMD-G nicht anzuwenden sei. Diese Auffassung teilte das BVwG nicht. Es handle sich um keine reine Satiresendung, sondern um eine „stark meinungsorientierte Kommentierung des Geschehens mit bloß satirischer Note“, weswegen die Sendung an den Grundsätzen der Objektivität und Meinungsvielfalt zu messen sei.
Pferde-Entwurmungsmittel gegen Covid-19
Gegen das Objektivitätsgebot wurde im Rahmen von 2021 ausgestrahlten Sendungen etwa mit einer Aussage über Ivermectin verstoßen. Wegscheider sagte in der Sendung, dass das Mittel „in vielen Ländern auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung“ finde. Dafür gebe es keine hinreichende Faktenbasis, so das Gericht. Die Empfehlungen offizieller Stellen lauteten gegen eine Verwendung von Ivermectin zur Behandlung von Covid-19-Fällen und warnten vor Nebenwirkungen. Der Wirkstoff findet am häufigsten in Entwurmungsmitteln, etwa für Pferde und andere Großtiere, Verwendung.
Ein weiterer Verstoß lag mit der Aussage vor, wonach die Bundesregierung ihre Entscheidungen „allen Ernstes auf Basis der Vorhersagen und Mutmaßungen von ein paar Simulationsforschern trifft, deren Prognosen in all der Zeit noch kein einziges Mal gestimmt haben“. Die Grenzen sachlicher Kritik seien damit überschritten worden. Auch die Äußerung Wegscheiders zu einem „Genspritzmittel mit Notzulassung“ verstieß gegen das Gesetz. Nicht aufgrund des Begriffs „Genspritzmittel“, sondern in seiner Verbindung mit der irreführenden Darstellung einer „Notzulassung“. Eine tatsachenwidrige Behauptung lag auch darin vor, dass ungeimpften Personen der universitäre Zugang generell verwehrt werde.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.