Durch Apples freiwilligen Vorstoß müssten die Verbraucher in Großbritannien nicht mehr länger zehn Prozent mehr pro Musiktitel zahlen als die Kunden im Euro-Raum, erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Da Apple künftig auch keine regionalen Verkaufsbeschränkungen mehr mit den großen Musikanbietern vereinbaren will, könne das im April eröffnete Kartellverfahren eingestellt werden. Apple hatte diesbezüglich die großen Labels zu Kooperationsvorschlägen aufgerufen.
Die nationalen Begrenzungen beim Kauf von Musiktiteln über das Internet hatte die EU-Kommission als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht bewertet. Kunden der iTunes-Shops haben bisher nur Zugriff auf die Angebote der Apple-Online-Filiale ihrer Heimatländer. Kontrolliert wird das über die Adresse der Kreditkarte, mit der die Online-Artikel bezahlt werden. Dadurch sind gewisse Alben, Einzeldownloads und das in Europa noch sehr beschränkte Videoangebot in den Apple-Online-Stores (in den USA bekommt man über iTunes bereits TV-Serien) nur in bestimmten Ländern erhältlich.
Briten beschwerten sich über Preisunterschied
Eine britische Verbraucherorganisation hatte sich 2005 darüber beschwert, dass der Preis pro Artikel mit 99 Cent in Deutschland oder Frankreich niedriger sei als mit 79 Pence - heute umgerechnet 1,05 Euro - in Großbritannien. Apple hatte dies mit bestehenden urheberrechtlichen Grenzen der Musikanbieter begründet, von denen die Computerfirma die Titel bezieht. Apple selbst hätte einen einheitlichen iTunes-Shop für alle Länder vorgezogen.
Inwiefern die Kunden künftig aus dem gesamten europäischen Angebot auswählen können, ist offen. Denn der Kommission zufolge muss Apple auch weiterhin die Urheberrechte der Länder beachten. Wegen der Lizenzrechte der Musikanbieter - also vor allem EMI, Warner, Sony BMG oder die zu Vivendi gehörende Universal Music Group - sei es schwierig, ein EU-weit einheitliches Angebot zu schaffen. In den USA verlangt Apple für ein Lied übrigens 99 US-Cent, umgerechnet 67 Euro-Cent.
Videos bald überall – oder gar nicht mehr?
Die Sache mit den nationalen Begrenzungen betrifft nicht nur das Musikangebot, sondern auch das Videoangebot Apples. Wegen der unterschiedlichen Lizenzbestimmungen konnten Europäer vom Bewegtbildkatalog des US-iTunes-Stores bisher nur träumen. In Großbritannien kündigte Apple eine schrittweise Erweiterung des Videoangebots an, die auch in kleinen Teilen bereits erfolgte.
Ob mit Apples Zugeständnissen an die EU-Kommission jetzt andere EU-Länder von einem erweiterten Videoangebot profitieren werden oder der Ausbau damit jetzt ins Stocken gerät, ist ungewiss. Apple galt als Nummer-1-Kandidat für die Einführung eines gehaltreichen Video-Download-Stores. Anbieter wie Amazon, die in den USA mit iTunes konkurrieren, scheuen den Weg nach Europa.
Der Ball liegt jetzt eigentlich bei der EU-Kommission, die schon seit langem verspricht, einen überregionalen Vertrieb von Musik und Bewegtbildmaterial durch ein neues Urheberrecht zu ermöglichen.









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