Klage verloren

Musikpiratin muss 220.000 Dollar Strafe zahlen

Web
05.10.2007 16:03
In ihrem Kampf gegen Musikpiraterie hat die US-Musikindustrie am Donnerstag einen entscheidenden Sieg errungen. Zwölf Geschworene haben die 30 Jahre alte Amerikanerin Jammie Thomas im US-Staat Minnesota für schuldig befunden. Durch die Weitergabe von Musikdateien an andere Internetnutzer habe sie die Urheberrechte führender Plattenfirmen verletzt. Die allein stehende Mutter wurde zu einer Geldstrafe von über 220.000 Dollar verurteilt, exklusive Anwaltskosten.

Umgerechnet rund 155.929 Euro muss die Angestellte an den Verband der Recording Industry Association of America (RIAA) in den nächsten Jahren abstottern, weil sie unter den Namen "tereastarr" über den Filesharing-Service von Kazaa rund 1.700 Musik-Dateien verbreitet und somit Millionen von Internetnutzern zugänglich gemacht hat.

Bei dem Verfahren handelt es sich um die erste der zigtausend Filesharing-Klagen in den USA, die es bis zu einer Verhandlung vor einem Geschworenengericht gebracht hat. Bisher hatten sich die meisten Beklagten aus Furcht vor den finanziellen und rechtlichen Folgen mit der RIAA außergerichtlich geeinigt.

Thomas hatte dies abgelehnt und die Vorwürfe von Verbreitung illegaler Downloads abgestritten. Nun muss sie für jeden der insgesamt 24 nachweislich illegal heruntergeladenen und verbreiteten Songs eine Strafe von rund 6.500 Euro zahlen. Wäre sie für alle 1.700 Songs, die auf ihrer Festplatte gefunden wurden, verurteilt worden, wäre eine Geldstrafe in Millionenhöhe fällig geworden.

Brian Toder, Thomas' Anwalt, nach der für seine Mandantin niederschmetternden Urteilsverkündung: "Das ist ein Mädchen, das von Lohnscheck zu Lohnscheck lebt, und plötzlich wird ihr für den Rest ihres Lebens ein Viertel ihres Einkommens genommen." Die RIAA zeigt sich unterdessen erfreut vom Ausgang des Verfahrens. Man hoffe damit verdeutlichen zu können, dass das Herunterladen und Verteilen von Musik nicht okay ist, so RIAA-Anwalt Richard Gabriel.

Bei einem angenommen Verkaufspreis von 15 Euro pro CD hätte sich Thomas für ihre nun zu zahlende Strafe übrigens etwa 10.395 Alben kaufen können und somit ein Vielfaches der 1.700 Songs auf ihrer Festplatte zu hören bekommen.

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