Mit Stichtag 1. Jänner 2007 wird einiges anders - weitere Neuerungen folgen im Laufe des Jahres. So können ab März Verkehrsstrafen europaweit vollstreckt werden, ab Juli wird der Bonus für Partikelfilter gestrichen und ab Oktober wird es neben Biodiesel auch "Bio-Benzin" geben. Die ÖAMTC-Experten haben alle wichtigen Neuerungen, die 2007 auf Autofahrer zukommen, zusammengefasst:
Ab Jänner 2007
Gratisrücknahmeverpflichtung für alle Altfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2002: Fahrzeughersteller und Importeure sind verpflichtet, kostenlos alte Autos (ihrer Marke) zurückzunehmen.
Kindersitze müssen ab 1.1.2007 jedenfalls mit einem Genehmigungszeichen nach der ECE-Regelung Nr. 44-03 oder 44-04 versehen sein. Ist der Kindersitz nicht mehr neuwertig, sollte er - etwa in einer ÖAMTC-Dienststelle - überprüft werden, ob er diesen geltenden Bestimmungen entspricht oder erneuert werden muss.
Rückvergütung des aliquoten Teils der Normverbrauchsabgabe (NoVA), wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird: Händler, die ein Auto ins Ausland verkaufen, bekommen die NoVA anteilig rückvergütet. Private bekommen die NoVA nur dann rückerstattet, wenn sie ins Ausland ziehen und ihr Fahrzeug als Übersiedlungsgut mitnehmen. Nicht aber, wenn sie ihr Auto ins Ausland verkaufen.
In Deutschland wird die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent (bisher 16 Prozent) erhöht. Diese Neuerung werden vor allem Gebrauchtwagenkäufer spüren, die sich ein Fahrzeug in Deutschland kaufen. Für sie gilt das Herkunftslandprinzip, d.h. sie müssen die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlen und das Fahrzeug wird dadurch teurer. Neuwagenimporte betrifft das nicht - hier gilt das Bestimmungslandprinzip, d.h. die Mehrwertsteuer ist ohnehin im Inland (Österreich: unverändert 20 Prozent) zu bezahlen.
Ab März 2007
EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen soll in Kraft treten. Bisher konnten Geldstrafen für Verkehrssünden nur zwischen Österreich und Deutschland zwangsweise eingefordert werden. Ab Inkrafttreten der Neuregelung können Geldstrafen über 70 Euro - sofern man nicht direkt vor Ort zur Kasse gebeten wird - europaweit vollstreckt werden. Voraussichtlich wird die innerstaatliche Umsetzung in einigen EU-Staaten wesentlich später erfolgen.
Ab Juni 2007
Kfz-Haftpflicht-Mindestdeckungssummen werden angehoben: Die Mindestdeckungssumme muss dann für Personenschäden eine Million Euro pro Unfallopfer oder fünf Millionen Euro pro Unfall betragen. Für Sachschäden gilt die Mindestsumme von einer Million Euro.
Ab Juli 2007
Der 30. Juni 2007 ist der letzte Tag, an dem ein Bonus von 300 Euro bei Kauf eines Diesel-Neuwagens mit Partikelfilter vergütet wird. Ab 1. Juli 2007 gibt es dann keinen Bonus mehr. Der Malus (1,5 Prozent der NoVA-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro) bei Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter läuft zeitlich unbegrenzt weiter. Ebenfalls zur Jahresmitte werden wahrscheinlich die Förderungen einzelner Bundesländer für die Nachrüstung von Gebrauchtfahrzeugen mit Partikelfiltern auslaufen. Über mögliche weitere Verlängerungen bzw. Erweiterungen auf eine bundesweite Förderung von Nachrüstfiltern, wie sie der ÖAMTC wünscht, ist noch nicht entschieden.
Einführung einer Genehmigungsdatenbank: Bei Fahrzeugimporten aus der EU (wenn eine EU-Typisierung besteht), kann das Fahrzeug direkt in Österreich zugelassen und muss nicht wie bisher einzelgenehmigt werden. Weiters entfällt bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung künftig der Typenschein - stattdessen gibt es einen Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank.
Fahrzeuge der Klassen N1 (Klein-Lkw bis 3,5 t) und M > 2,5 t (Pkw und Kombi) müssen verpflichtend bei Erstzulassung über ein On-Board-Diagnose-System (OBD) verfügen.
Ab Oktober 2007
Seit Oktober 2005 besteht bereits die Substitutionsverpflichtung, die besagt, dass ein bestimmter Anteil fossilen Diesels durch Biodiesel ersetzt werden muss. Dieser Prozentsatz wird gemäß Kraftstoffverordnung ab 1. Oktober 2007 von 2,5 auf 4,3 Prozent erhöht. Für die Konsumenten ändert sich dadurch nichts. Die bestehende Mineralölsteuerspreizung bleibt wie sie ist: 29,7 Cent pro Liter, wenn ausreichend "Bio" enthalten ist, ansonsten 32,5 Cent.
Eine gleich lautende Substitutionsverpflichtung wird auch für Benzine in Kraft treten: Ein bestimmter Prozentsatz des fossilen Benzins muss durch Bioethanol ersetzt werden. Damit wird gleichzeitig auch eine Spreizung der Mineralölsteuer bei Benzinen eingeführt: 41,2 Cent pro Liter für Benzine, die schwefelfrei und mit ausreichendem Bioethanolanteil versehen sind, 44,5 Cent für andere (der bisherige Satz lautete 41,7 Cent). Die Einführung von Biodiesel 2005 hat zu versteckten Preiserhöhungen geführt. Diese sind analog dazu auch bei Benzin zu befürchten, so der ÖAMTC.
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