Illegaler Upload

Eltern müssen Kind verraten – oder selbst zahlen

Web
31.03.2017 08:33

Wenn Eltern in Deutschland ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechtsverletzungen im Internet decken, können sie selbst dafür belangt werden. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Den Eltern sei es demnach "grundsätzlich zumutbar, Kinder in dem Alter für eine illegale Nutzung von Tauschbörsen über das Familien-WLAN anzuschwärzen".

Die Eltern seien zur Preisgabe des Namens zwar nicht verpflichtet, geschehe dies jedoch in einem Schadensersatzprozess, könne dies dazu führen, dass sie als Anschlussinhaber selbst für die verletzten Urheberrechte geradestehen müssen, so der Bundesgerichtshof weiter.

Anlass war der Fall eines Paares aus München, das rechtskräftig dazu verurteilt worden war, über 3500 Euro Schadensersatz und Abmahnkosten zu zahlen, weil eines seiner drei volljährigen Kinder unerlaubterweise ein Musikalbum in eine Tauschbörse hochgeladen hatte. Die Eltern wussten, welches ihrer Kinder es war, behielten den Namen aber für sich.

Urheberrecht vor Schutz der Familie?
Die Richter hatten nun abzuwägen, was hier Vorrang hat: die Rechte der Plattenfirma an ihrem geistigen Eigentum oder der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie. Erst vor einem halben Jahr hatte der Senat klargestellt, dass die Nachforschungspflichten im Privaten ihre Grenzen haben. So muss niemand das Surfverhalten seines Partners dokumentieren oder dessen Computer auf Software untersuchen.

"Damit ist der vorliegende Fall aber nicht vergleichbar", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Das Kind habe alles zugegeben. Es stehe den Eltern frei, den Namen zu nennen, um sich zu entlasten. Tun sie das nicht, müssten sie "die entsprechenden Nachteile tragen".

Anschlussinhaber haftet
Hintergrund ist, dass geschädigte Unternehmen zwar über die IP-Adresse herausfinden können, von welchem Internetanschluss aus eine Datei zum Tausch angeboten wurde. Wohnen dort mehrere Leute, ist damit aber noch nicht der Täter gefunden. Abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber. Will dieser seine Unschuld beweisen, muss er in gewissem Umfang erklären, wer sonst als Täter infrage kommt.

In der Verhandlung hatte Bundesgerichtshof-Anwalt Herbert Geisler aufseiten der Eltern davor gewarnt, die ganze Familie in "Sippenhaft" zu nehmen. Es sei niemandem zuzumuten, seine Kinder "ans Messer zu liefern". Sein Kollege Christian Rohnke hielt für das Label dagegen, dass Tausende Urheberrechtsverstöße anders nicht geahndet werden könnten. Das gefährde die betroffenen Unternehmen in ihrer Existenz.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele