25.10.2016 11:23 |

Nach Abmahnung

"Pokémon Go"-Macher überarbeiten Kleingedrucktes

Nach einer Abmahnung durch deutsche Verbraucherschützer hat der Entwickler des Smartphone-Spiels "Pokémon Go" angekündigt, die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Spiels zu ändern. Damit könnten Verbraucher ab 2017 auf rechtskonforme Nutzungs- und Datenschutzbedingungen hoffen, so die Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Mitteilung.

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Die Verbraucherschützer hatten das kalifornische Unternehmen Niantic im Juli wegen insgesamt 15 Klauseln im Kleingedruckten angeprangert und abgemahnt. Die "Pokémon Go"-Macher hatten sich in ihren Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen weitgehende Rechte herausgenommen, die nach Auffassung der Verbraucherschützer die Spieler unangemessen benachteiligten.

So konnte das Unternehmen etwa den Vertrag jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen. Eine Sperrung des Zugangs sollte in vielen Fällen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens möglich sein. Die Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen war ausgeschlossen. Die Weitergabe personenbezogener Daten der Verbraucher an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen sollte möglich sein.

Niantic gab den Verbraucherschützern zufolge nun ein verbindliche Unterlassungserklärung in allen Punkten ab. "Wir freuen uns, dass sich Niantic einsichtig gezeigt hat"», erklärte der Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Heiko Dünkel, am Montag. Der Verband räumte eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres ein. Im Juli hatten die Verbraucherschützer Niantic mit einer Klage gedroht, wenn die Regeln nicht geändert werden sollten.

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