Die Linzer Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Thomas Schmid an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten – die Schmid selbst zum Kronzeugen gemacht hatte.
Der Vorgang verblüfft und erinnert an die sprichwörtlichen Frösche, die den Sumpf trocken legen sollen. Thomas Schmid, ehemals mächtiger Kabinettschef im Finanzministerium, wurde auf Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der Kronzeugenstatus zuerkannt. Er sollte bekanntlich zur Aufklärung von Vorfällen rund um die Regierung des jungen Altkanzlers Sebastian Kurz über angeblich manipulierte Umfragen, Inserate, Gesetzesvorschläge, etc. mit seinem Insiderwissen beitragen.
Natürlich kommt hier auch eine politische Komponente ins Spiel: Den Antrag auf Kronzeugenstatus erarbeitete die WKStA, sendete ihn folglich an die Oberstaatsanwaltschaft, die diesen ans Justizministerium und den sogenannten Weisenrat weiterleitete. Und Justizministerin war zu dem Zeitpunkt des Antrags die grüne Alama Zadić.
Jetzt hat Thomas Schmid bei einem Verfahren um Postenschacher rund um ÖVP-Klubobmann August Wöginger aber eventuell falsch oder eben nicht vollständig ausgesagt. Eine Falschaussage würde seinen Kronzeugenstatus aufheben. Anstoß für das Ermittlungsverfahren war eine von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eingebrachte Sachverhaltsdarstellung. Bereits zuvor gab es – wie die „Krone“ berichtete – einige Aussagen aus gleich mehreren Vernehmungen Schmids, die der ehemalige einflussreiche Beamte dann korrigieren, präzisieren, und/oder zurücknehmen musste.
Die Staatsanwaltschaft in Linz hat deshalb ein Verfahren gegen Thomas Schmid eingeleitet. Die Kronzeugen-Regelungen sind ein relativ junges Gesetz – und in Kombination mit der Strafprozessordnung (StPO) ist etwas aufgetreten, das sogar Rechtswissenschaftler verwundert. Weil die StPO eigentlich vorsieht, dass Prozesse, die in engem Zusammenhang stehen und vor einem Gericht konzentriert werden sollten, hat die Linzer Behörde die Causa Falschaussage Thomas Schmid jetzt an die Wiener WKStA weitergeleitet – und damit just an jene Behörde, die den Antrag auf Kronzeugenstatus für Thomas Schmid gestellt hat: Ein und dieselbe Behörde soll daher zweimal über dieselbe Sache entscheiden.
Rauchende Köpfe bei den Korruptionsermittlern
Das ist möglicherweise eine Lücke im Gesetz, die der WKStA, die ohnehin bereits in der Kritik steht, jetzt doch zu unheimlich ist. Eine weitere Blöße will man sich in dem komplizierten Verfahrenskomplex nicht mehr geben und überlegt daher eine Lösung. Die Köpfe rauchen bei der WKStA. Überlegungen werden angestellt, wie man sich dieses jedenfalls optisch und moralischen Problems entledigen und weiterverweisen könnte.
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