"Menschen, die Inhalte legal kaufen - Filme, Bücher, Fußballspiele, TV-Serien - müssen in der Lage sein, diese überallhin in Europa mitzunehmen", sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Andrus Ansip. "Dies ist eine wirkliche Veränderung, vergleichbar mit dem, was wir mit den Roaming-Gebühren gemacht haben." Die Auslandstarife für die Handynutzung fallen EU-weit Mitte 2017.
Neben der Verordnung über die Übertragbarkeit von Online-Inhalten stellte die EU-Kommission zwei weitere Gesetzesvorschläge vor, mit denen die Nutzer von Internetinhalten gestärkt werden sollen. So soll die Beweislast bei Online-Verkäufen künftig beim Verkäufer liegen, wenn der Käufer Garantie beansprucht. Er müsste während der zweijährigen Garantiedauer dann nicht mehr nachweisen, dass das Produkt schon zum Zeitpunkt der Lieferung fehlerhaft war, wie dies jetzt oft der Fall ist.
Volle Entschädigung bei fehlerhaften Downloads
Ein anderer Richtlinienentwurf sieht vor, dass Verbraucher voll entschädigt werden, wenn digitale Online-Inhalte nach dem Download nicht funktionieren. Der Verkäufer könnte dann nicht mehr nur einen Rabatt auf künftige Einkäufe gewähren. Die Gesetzesvorschläge müssen allerdings von den EU-Staaten und dem Europaparlament erst beschlossen werden.
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