Der Würzburger Anwalt hatte zuvor bereits die Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH angezeigt, die in Deutschland Werbeanzeigen für Facebook akquiriert. Das Netzwerk selbst wird in Deutschland allerdings nicht von der Facebook Germany GmbH betrieben, sondern von Facebook Limited mit Sitz in Irland.
Laut Staatsanwaltschaft wird das Landeskriminalamt nun prüfen, ob die angezeigten Straftaten überhaupt stattgefunden haben. "Dabei wird ermittelt, was genau wie lange online gestanden hat." Erst danach werde man sich mit einer rechtlichen Bewertung beschäftigen. "Dabei geht es dann auch um die Frage, ob mögliche strafbare Inhalte überhaupt in den Verantwortungsbereich der angezeigten Personen fallen", sagte die Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Facebook hatte im Kontext der ersten Strafanzeige betont, dass es verschiedene Wege gebe, Inhalte auf Facebook zu melden. "Inhalte wie Hassrede, Aufruf zur Gewalt oder Gewaltverherrlichung verstoßen gegen die Gemeinschaftsstandards", sagte ein Sprecher. Durch die verstärkte Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia und der bestehenden Kooperation mit Jugendschutz.net hätten Menschen zusätzliche Eskalationsstufen, um ihre Bedenken zu melden.
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