Prozess in Salzburg

Mit Trojaner 100.000 Euro von Konten abgezapft

Web
12.08.2015 08:33
Wegen gewerbsmäßigen, betrügerischen Datenmissbrauchs haben sich acht Männer aus Estland und Lettland am Dienstag vor dem Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Sie sollen als Beitragstäter für eine kriminelle Bande Konten eröffnet haben, auf die mittels eines eingeschleusten Trojaners insgesamt mehr als 100.000 Euro von neun Opfern überwiesen wurden. Für sieben der Angeklagten endete der Prozess mit einem Schuldspruch, einer wurde freigesprochen.

Die Hälfte der teils vorbestraften Angeklagten - sie sind 19 bis 33 Jahre alt - hatte sich vor der zuständigen Richterin nicht schuldig bekannt. Drei Angeklagte waren geständig, einer gestand zumindest eine Teilschuld ein.

Nach Auffassung der Richterin dürften die Beschuldigten zwar keinen Trojaner verschickt, jedoch insofern einen Tatbeitrag geleistet haben, indem sie im Auftrag von Hintermännern Konten eröffneten, über die dann das Geld der Opfer weiterverschickt und auch behoben wurde. "Die Herren haben in Kauf genommen, dass da etwas faul ist. Sie haben nicht wenig Geld dafür gekriegt", so die Richterin.

"Geldesel" für Hintermänner aus dem Balkan
Die Angeklagten hätten die Rolle von Geldkurieren, sogenannten "Money Mules", übernommen. Im Hintergrund dürften mehrere größere Organisationen aus dem Balkan agiert haben. Laut Anklage eröffneten die acht Männer mit gefälschten Dokumenten in Salzburg, Wien und Graz Konten, auf diesen dann mittels Phishing jene Beträge landeten, die von den Konten der Opfer bis zum maximalen Überziehungsrahmen geplündert wurden.

Ein 25-jähriger Este gab zu Protokoll, er habe zwei Konten eröffnen und davon zweimal rund 14.000 Euro beheben sollen. Als Belohnung seien ihm zehn Prozent des Betrages versprochen worden. "Ich weiß aber nicht, wie ich die Summe bekommen sollte." Die Person, die ihn gebeten habe, nach Österreich zu fahren und auf weitere Anweisungen zu warten, habe er in einer Bar in Deutschland kennengelernt.

Auf die Frage der zuständigen Staatsanwältin, wer denn diese Person sei, antwortete er: "Ich kann diese Person nicht nennen." Er sei mit dem Zug nach Salzburg gereist, dort habe ihn jemand abgeholt, danach habe er sich in einem Hotel einquartiert. Da er für die Eröffnung von Bankkonten eine Wohnsitzmeldung benötigt habe, sei er aufs Magistrat gegangen und habe einen Wohnsitz angemeldet. "Das war eine Scheinmeldung", gab die Richterin zu bedenken. "Ja, wahrscheinlich", wich der Beschuldigte etwas aus.

"Als Werkzeug missbraucht"
Die Verteidiger jener Männer, die sich nicht schuldig bekannt hatten, meinten, die Angeklagten seien als Werkzeug missbraucht worden. "Mein Mandant ist Bauarbeiter. Er wurde über das Internet nach Wien gelockt, um dort ein Konto zu eröffnen. 14.000 Euro langten ein. Das Geld für das Flugticket wurde ihm hinterlegt." Die Mitangeklagten habe der 21-jährige, unbescholtene Este erst in der U-Haft kennengelernt.

Auch ein zwölf Jahre älterer, bislang ebenfalls unbescholtener Landsmann fühlte sich als Opfer eines gewissen "Edgars", den er in Estland kennengelernt und der ihm einen Flug nach Österreich bezahlt habe, wo er ein Konto eröffnen sollte. Dem 21-Jährigen sei vorgegaukelt worden, dass es sich bei dem überwiesenen Betrag um Geld aus Autokäufen gehandelt habe, betonte der Verteidiger. "Computertechnisch hat er keine Ahnung. Er weiß nicht, was ein Trojaner ist. Wenn er gewusst hätte, um was es da geht, hätte er kein Konto eröffnet."

Sieben Schuldsprüche und ein Freispruch
Der Prozess endete mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch. Ein weiterer Angeklagter wurde zwar vom Vorwurf des betrügerischen Datenmissbrauchs freigesprochen, aber wegen Sachbeschädigung zu sechs Wochen bedingter Haft verurteilt. Ein junger Erwachsener kassierte fünf Monate bedingt. Zwei Erwachsene bekamen neun Monate teilbedingt, davon drei Monate unbedingt. Ein weiterer Beschuldigter fasste acht Monate teilbedingt aus, davon zwei Monate unbedingt.

Zwei Angeklagte, die bereits vorbestraft waren, erhielten jeweils zehn Monate unbedingt. Sie müssen weiterhin in Haft bleiben, während die anderen sechs Beschuldigten auf freien Fuß gesetzt wurden.

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