Wenn der Arbeitgeber zur Weihnachtsfeier einlädt, sollte man sich entsprechend vorbereiten. Und das heißt nicht nur, seine Kleidung passend zum Dresscode zurecht zu legen, sondern vor allem auch über das eigene korrekte Verhalten nachzudenken. Und wer weiß, ob er denn überhaupt zwingend hin muss, wenn er so absolut nicht will?
Für so manchen Mitarbeiter ist sie das lang ersehnte Highlight des Arbeitsjahres, für andere eine lästige Pflicht: die Firmenweihnachtsfeier. Wie auch immer es bei Ihnen ist: Rechtlich – und auch moralisch – sollten Sie einiges beachten, damit die Betriebsparty nicht etwa zum beruflichen Desaster wird – und gar mit dem Jobverlust endet.
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