Berufung erfolgreich

Strafe gesenkt: 20 Jahre Haft für Mord an Jenni

Gericht
03.11.2026 11:10

Ende August setzte es für Clemens T. die Höchststrafe wegen Mordes an der 21-jährigen Jenni Scharinger. Vor acht Jahren erwürgte der Niederösterreicher die junge Frau – sie wollte sich trennen. Der mittlerweile 33-Jährige kämpft nun um eine geringere Strafe im Oberlandesgericht. Mit Erfolg.

Lebenslange Haft und Unterbringung wegen Gefährlichkeit – so lautete das Urteil der Geschworenen im Wiener Landl gegen Clemens T. Dem Mörder von Jenni. Weil sie sich von dem mittlerweile 33-Jährigen trennen wollte, erwürgte er sie am 22. Jänner 2018, verscharrte ihre Leiche in einem Waldstück nahe dem Truppenübungsplatz Allentsteig in Niederösterreich. Erst acht Jahre später wurde der grausame Fall geklärt.

Verstörendes Geständnis
Bei seinem Prozess Ende August legte der gelernte Landschaftsgärtner ein verstörendes Geständnis ab: „Die Jenni war wirklich ein wundervoller Mensch. Ich hab‘ im Jänner Gott gespielt. Ich hab‘ jemandem das Leben genommen, weil ich einfach mit persönlichen Problemen kämpfe.“ Clemens T. zerfloss in Selbstmitleid: „Es ist traurig, dass mir das passiert ist.“

Kurzer Prozess in letzter Instanz
Jetzt findet die Causa nach sieben Jahren zumindest seinen strafrechtlichen Abschluss: Denn dem 33-Jährigen war die Höchststrafe zu streng, er zieht vors Oberlandesgericht Wien. Flankiert von Justizwachebeamten wird Clemens T. im Justizpalast vorgeführt. Die Verhandlung ist lediglich für eine halbe Stunde angesetzt. 

Anwältin Astrid Wagner brachte die Strafberufung für ihren Mandanten ein.
Anwältin Astrid Wagner brachte die Strafberufung für ihren Mandanten ein.(Bild: Zwefo)

„Es ist ein Fall, der die Öffentlichkeit beschäftigt hat. Dennoch muss man berücksichtigen, dass es viele Milderungsgründe gibt, und zwar wesentliche. Ohne sein Geständnis wäre der Fall immer noch ungeklärt“, plädiert Verteidigerin Astrid Wagner für eine Strafsenkung. Es müsse außerdem die lange Verfahrensdauer und die Unbescholtenheit ins Gewicht fallen. Clemens T. hat das letzte Wort: „Ich schäme mich“, schluchzt er. 

Wenige Minuten dauert die Beratung des Dreirichtersenates: 20 Jahre Gefängnis lautet nun das endgültige Urteil. Die Strafe wurde damit herabgesetzt. „Der Senat sieht keine außergewöhnliche Gewalt.“ So wie es das Landesgericht Wien in seinem schriftlichen Urteil ausgeführt hatte. „Über acht Jahre ist gesucht worden“, begründet der Senat. Clemens T. hätte mit seinem Geständnis wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Straftat
Mord
Strafrahmen
10 bis 20 Jahre oder lebenslange Haft
Urteil
20 Jahre Haft
rechtskräftig

Anwalt Andreas Schweitzer, der die Mutter von Jenni vertritt, äußert sich zum nun rechtskräftigen Urteil: „Ich bin entsetzt über die Begründung, dass nicht mit massiver Gewalt vorgegangen wurde. Man hat hier das Nachtatverhalten nicht berücksichtigt und die Tatsache, dass er nur gestanden hat, weil er massiv unter Druck war.“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.

krone.tv

Top 3
Top Gutscheine
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung