Es ist zumindest der strafrechtliche Abschluss einer bedrückenden und grausamen Causa. Bereits am 22. Jänner 2018 soll Clemens T. seine Ex-Freundin erwürgt und sie im Wald verscharrt haben. Nach achteinhalb Jahren nun das Geständnis: „Ich bin schuldig am Mord von Jenni S.“ Und dafür setzt es lebenslange Haft – nicht rechtskräftig!
Es ist nun achteinhalb Jahre her, dass Jenni S. aus ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau spurlos verschwunden ist. Ein furchtbarer und emotionaler Fall, der nun im Wiener Landesgericht sein Ende finden soll – in einem Mordprozess gegen Clemens T. Am 22. Jänner soll er die damals 21-Jährige erwürgt und sie auf einem Truppenübungsplatz in Niederösterreich verscharrt haben.
Geständnis nach achteinhalb Jahren
Und nach achteinhalb Jahren gibt der 33-Jährige vor den Geschworenen, zahlreichen Medienvertretern und der Opferfamilie zu: „Ich bekenne mich voll schuldig.“ – „Zu was genau?“, will die vorsitzende Richterin es genau wissen. Leise stottert Clemens T.: „Zu dem Mord an Jenni S.“
Er hat Jenni eiskalt erwürgt, weil er nicht damit leben konnte, dass sie ihn verlässt.
Staatsanwältin im Mordprozess
„Für ihn ist Liebe gleichbedeutend mit Macht“, so die Staatsanwältin. Seit 2017 führten der selbstständige Landschaftsgärtner und die 21-Jährige eine Beziehung. „Er hat angefangen zu klammern, ihr Dinge zu verbieten.“ Am 22. Jänner: „Sie hat gesagt, sie möchte die Beziehung nicht mehr und er soll aus der Wohnung verschwinden. Der Angeklagte konnte die Entscheidung nicht akzeptieren. Er hat Jenni eiskalt erwürgt, weil er nicht damit leben konnte, dass sie ihn verlässt“, so die Anklägerin.
Trennung nicht akzeptiert
Jahrelang blieb Jenni S. dann unentdeckt. Nur durch Bemühungen ihrer Familie – besonders ihrer Mutter – konnte der 33-Jährige letztlich Ende 2025 überführt werden. Im Landesgericht gibt er seine verquere Sicht preis: „Das war wie, als ob der Fußboden unter den Füßen weggerissen wird“, spricht er über den 22. Jänner 2018. „Ich hab‘ das nicht verkraftet, dass sie verschwindet aus meinem Leben.“ Gleichzeitig pflegte er die ganze Beziehung über Kontakt zu anderen: „Für mich hat eine Frau einfach nicht gereicht.“
Mit monotoner Stimme sagt Clemens T.: „Dann hab‘ ich sie an dem besagten Tag erwürgt.“ Minutenlang hielt er ihren Hals umklammert und drückte zu – „Ich war so in Rage. Ich hab’ zu dem Zeitpunkt noch immer nicht gewusst, ob sie tot ist oder bewusstlos.“ – da war Jenni S. bereits tot. „Ich hab’ versucht ihren Puls zu messen, hab’ aber nur meinen eigenen gespürt.“ Ihre Leiche transportierte er in einer Kiste dann zum ersten Ablageort; nach einigen Wochen zum Truppenübungsplatz.
Verteidigerin: „Er ist erleichtert“
Mehr als verstörend ist auch sein Verhalten nach der Tat. Denn Clemens T. lebte nicht nur acht Jahre lang eine Lüge, er schrieb nur Stunden nach dem Tod von Jenni die nächste Frau auf sozialen Medien an. In den Tagen darauf wurden es immer mehr. Seine Verteidigerin Astrid Wagner meint aber: „Er ist kein eiskalter Typ. Er ist kein eiskalter Killer. Er ist erleichtert, dass das aufgeklärt wurde. Auch für ihn war das wirklich schrecklich.“ Obwohl er es jahrelang in der Hand hatte, der Familie Gewissheit zu schenken ...
Und auch die letzten Worte des 33-Jährigen in seinem Mordprozess sind befremdlich: „Die Jenni war wirklich ein wundervoller Mensch. Ich hab‘ im Jänner Gott gespielt. Ich hab‘ jemandem das Leben genommen, weil ich einfach mit persönlichen Problemen kämpfe.“ Clemens T. zerfließt in Selbstmitleid: „Es ist traurig, dass mir das passiert ist.“ Und scheint völlig zu vergessen, dass Jenni S. hier das Opfer ist ...
„Höchstmögliche Strafe“
Am frühen Nachmittag findet die grausame Causa zumindest einen strafrechtlichen Abschluss: „Wer nicht akzeptieren kann, dass eine Frau sich von ihm trennt oder das Leben ohne ihn verbringen will, muss mit der höchstmöglichen Strafe rechnen, die es in unserem Rechtsstaat gibt“, fordert die Staatsanwältin. Und die Geschworenen folgen ihr. Clemens T. wird zu lebenslanger Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht wird. Nicht rechtskräftig.
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