Griff zum Messer

Mordprozess nach Verzweiflungstat von Ehepaar

Gericht
03.11.2026 05:00

Ein ungewöhnlicher Prozess um Mordversuch startet am Dienstag im Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ). Angeklagt sind ein Apotheken-Chef und dessen Frau, die ebenfalls in der Apotheke tätig war. Das Paar plante in Kottingbrunn einen gemeinsamen Suizid, der schiefging. Weil der Mann dabei unabgesprochen ein Messer genutzt haben soll, droht ihm nun bis zu lebenslange Haft.

Vorangegangen war dem Drama eine Verurteilung. Im Juni 2025 fassten der Apotheken-Betreiber und seine Frau Haftstrafen aus, nachdem sie von einem großen Pharma-Konzern angezeigt wurden. Es ging um Untreue mit einem Schaden von rund zwei Millionen Euro. Die dreijährige beziehungsweise siebenmonatige Gefängnisstrafe wollten der Mann und seine Frau nicht akzeptieren, zumal diese auch ihren finanziellen Ruin bedeutete.

Weil der frühere Apotheken-Betreiber im Februar 2026 seine Haftstrafe hätte antreten sollen, reiften in dem Paar die Überlegungen für einen gemeinsamen Suizid. 

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Der Gerichtsmediziner kann nicht feststellen, wer zugestochen hat.

Anwalt Nikolaus Rast

Giftcocktail führte nicht zum Tod
Am 1. Februar 2026 wollten sie diesen mit einem Giftcocktail umsetzen. Doch die Medikamentenmenge reichte nicht aus und so kam es dazu, dass der 66-jährige Pensionist am nächsten Morgen aufwachte und feststellte, dass auch seine Frau – die laut Anklägerin bewusstlos war – noch lebte.

„Da er das Vorhaben zu Ende bringen wollte, fasste er den Entschluss, seinem Leben und auch dem Leben seiner Ehegattin unter Anwendung eines – vorher nicht vereinbarten – Filetiermessers, welches aus der eigenen Küche stammte, ein Ende zu setzen“, schreibt die StA Wiener Neustadt in ihrer elfseitigen Anklageschrift. Er soll auf sie eingestochen und sich anschließend selbst mit dem Messer verletzt haben. Auch dies überlebten beide. 

Anwalt berichtet von „Erinnerungslücken“
„Der Gerichtsmediziner kann nicht feststellen, wer zugestochen hat“, argumentiert Anwalt Nikolaus Rast, der den Apotheken-Chef vertritt und ergänzt: „Auch die DNA-Spuren beweisen nicht, dass mein Mandant das Messer geführt hat. Beide hatten den Medikamenten-Mix eingenommen und Erinnerungslücken.“ Er plädiert in dem Geschworenenprozess auf Freispruch.

Die „Krone“ wird von der Verhandlung berichten.

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