Posse vor Gericht

Wenn der Richter wartet, weil der Angeklagte pennt

Vorarlberg
02.11.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Aus Wut über gestohlenes Cannabis erfand ein 22-jähriger Afghane einen Raubüberfall und belastete zwei Männer. Seine Geschichte erzählte er nicht nur der Polizei, sondern auch vor Gericht. Nun saß er selbst auf der Anklagebank – und ließ den Richter am LG Feldkirch eine Stunde warten.

„Alles klar, Bro!“ Mit diesen Worten hatte der 22-jährige Afghane im Juli einen Richter am Landesgericht Feldkirch nach einer Rüge wegen Verspätung abgefertigt. Seine Ausrede damals: Er habe verschlafen. Am Montag hatte der junge Mann erneut einen Termin vor Gericht – diesmal als Angeklagter.

Abermals lässt er auf sich warten, über eine Stunde vergeht bis zu seinem Erscheinen. Verteidiger und Sozialarbeiter telefonieren dem Vorbestraften hinterher. „Und – was war los?“, fragt Richter Alexander Wehinger, als der Angeklagte endlich seine Aufwartung macht. Er habe verschlafen, sei krank und kämpfe mit Rückenschmerzen – die Liste an Ausreden ist lang und unglaubwürdig.

„Ich war sehr wütend und ging deswegen zur Polizei“
Der Prozessgrund ist weniger lustig: Im Jänner hatte der 22-Jährige bei der Polizei behauptet, zwei Männer hätten ihn in Dornbirn in eine Seitengasse gelockt, festgehalten, geschlagen und ihm 100 Euro abgenommen. Im Juli wiederholte er die Geschichte als Zeuge vor Gericht. Jetzt gesteht er die Falschaussagen und die Verleumdung.

Was steckte dahinter? „An dem Tag hatte mir der andere mein Suchtmittel geklaut. Ich war sehr wütend und ging deswegen zur Polizei“, erklärt er. Außerdem hatte er in jener Nacht einem der Männer ein Gramm Cannabis für 20 Euro verkauft. Die Strafbarkeit sei ihm nicht bewusst gewesen. Heute würde er anders handeln. Falls nicht, könne man ihn bestrafen.

Urteil bereits rechtskräftig
Die Verteidigung bittet um Milde, der Staatsanwalt fordert einen Schuldspruch. Wehinger verurteilt den Arbeitslosen wegen falscher Beweisaussage, Verleumdung und unerlaubten Umgangs mit Suchtgift zu sechs Monaten bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe, zahlbar in Raten. „Sie haben nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei Gericht gelogen und andere verleumdet. So geht das nicht“, hält ihm der Richter vor. Das Urteil ist rechtskräftig.

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