Nacktfotos als Druckmittel, ein Messer neben einem verletzten Arm und die Drohung mit einem Auftragsmörder: In einem erbitterten Rosenkrieg griff ein 34-Jähriger zu drastischen Mitteln. Vor dem Landesgericht Feldkirch schilderte seine Ex-Ehefrau ihr Martyrium erstaunlich nüchtern. Der Richter fand klare Worte.
Einen Auftragsmörder organisieren, um die eigene Ex-Ehefrau aus dem Weg zu räumen? Was nach einem schlechten Krimiplot klingt, war am Montag Gegenstand eines Prozesses am Landesgericht Feldkirch. Auf der Anklagebank: ein 34-jähriger Türke, der das Ehe-Aus offenbar nur schwer verkraftet. Im Streit um Scheidung und Obsorge soll er seiner Ex-Ehefrau wiederholt gedroht haben, Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen, um sie zur Versöhnung zu bewegen.
Auch ihren Türkeiurlaub mit den gemeinsamen Kindern habe er zu verhindern versucht. Verteidiger Halil Arslan spricht von „Unmutsäußerungen“, seinen Mandanten hätten die Emotionen übermannt. Der Angeklagte räumt zwar ein, von Nacktfotos gesprochen zu haben, besessen habe er aber keine. Und den Urlaub habe er keineswegs verhindern wollen. Und was ist mit dem Foto seines verletzten Arms neben einem Messer? Das habe er ohne besondere Botschaft seiner Ex-Ehefrau zukommen lassen, behauptet er.
Ein Wort – und schon setzte es eine Drohung
Seine Ex sieht das anders. Während ihrer Aussage muss der 34-Jährige den Saal verlassen. Ruhig schildert die 31-Jährige die ständigen Anrufe und Drohungen. Bereits wenn sie nur ihre Stimme erhoben habe, hätte er mit den Nacktfotos gedroht – und das zwei- bis dreimal täglich! Auch die Morddrohung bestätigt sie: „Es ging um meinen geplanten Türkeiurlaub mit den Kindern. Per Handy wollte er meinen Aufenthaltsort überwachen, unsere Kinder sollten mit GPS-Trackern ausgestattet werden. Als ich mich weigerte, drohte er damit, einen Auftragskiller auf mich anzusetzen.“ Das Messerfoto habe sie folglich als Warnung verstanden.
Permanent der Kontrolle des Ex-Manns ausgesetzt
Die permanenten Drohungen blieben nicht ohne Folge: Das Opfer leidet unter Angst und Schlafproblemen und ist in psychologischer Behandlung. Besonders belastend: Ihr Ex-Mann habe nur 100 Meter entfernt eine Wohnung bezogen und könne sie nun durch den Garten beobachten. „Ich war immer eine soziale Mutter, die mit ihren Kindern gerne nach draußen ging. Aber seit er dort wohnt, fühle ich mich nicht mehr sicher“, sagt sie. Richter Alexander Wehinger glaubt der Gepeinigten: „Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass die Zeugin heute die Wahrheit gesagt hat.“ Es folgt ein Schuldspruch wegen schwerer Nötigung, Nötigung und mehrfacher gefährlicher Drohung. Die Strafe: vier Monate bedingte Haft, 1200 Euro unbedingte Geldstrafe und 150 Euro für die Ex-Ehefrau. Das Urteil ist rechtskräftig.
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