Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich demnächst mit der Regelung und den Ausnahmen der Baulandabgabe im Burgenland beschäftigen müssen. Landesgruppen-Präsident Thomas Schreiner vom Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund will eine grundsätzliche Klärung erreichen.
Höchst umstritten ist die Baulandabgabe für nicht genutzte Grundstücke schon seit ihrer Einführung: Seit Sommer wird über Einsprüche gegen die Bescheide beim Landesverwaltungsgericht verhandelt. Mittlerweile sind die ersten Entscheidungen gefallen, die dem Land recht gaben.
„Grundsätzliche Klärung“ notwendig
Für Thomas Schreiner, Präsident der Landesgruppe Burgenland des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes, ist das aber noch lange kein Grund aufzugeben. Im Gegenteil, er zieht vor den Verfassungsgerichtshof: „Es ist erst ein kleiner Teil der Verfahren beim Landesverwaltungsgerichtshof entschieden und es braucht unserer Meinung nach in manchen Fragen sowieso eine grundsätzliche Klärung“, so Schreiner.
Der versierte Jurist wird nächste Woche ein Schreiben an den Verfassungsgerichtshof richten. Kernpunkt seiner Beschwerde ist etwa der Verweis auf einige Gemeinden, in denen seit acht Jahren keine Bautätigkeit für den privaten Wohnbau stattgefunden hat. „Warum braucht es dann in diesen Ortschaften eine Abgabe für Baulandmobilisierung, wenn es keinen Bedarf zu geben scheint?“, fragt sich Schreiner.
150 Beschwerden eingebracht
Ein weiterer Kritikpunkt des Juristen: Auf manchen Grundstücken seien von den Eigentümern Carports oder Gartenhütten errichtet worden, die seinerzeit auch als Bauwerk bei den Behörden angezeigt wurden. Im Falle der Baulandgabe würden diese aber oft als Bauwerk nicht anerkannt. Insgesamt hat Schreiner rund 150 Beschwerden gegen Bescheide der Baulandabgabe eingebracht.
„Bis dato keine Einwände durch das Gericht“
Das Land zeigt sich gelassen über den angekündigten Gang zum Verfassungsgerichtshof: „Hervorzuheben ist, dass es gegen die rechtliche Ausgestaltung der Baulandabgabe bis dato keine Einwände durch das Gericht gibt“, heißt es aus dem Büro von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Bei derzeit ca. 80 anhängigen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht wurde bisher in rund ein Drittel der Beschwerdefälle die Regelung voll und ganz bestätigt.
„Eine wichtige Aussage ist auch, dass das Landesverwaltungsgericht bisher keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert hat, sonst wäre es verpflichtet gewesen, es dem Verfassungsgerichtshof amtswegig vorzulegen“, wird weiters betont. So sei etwa bestätigt worden, dass der Ausnahmekatalog sachgemäß erscheint.
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