Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch gegen einen pensionierten Polizisten aus Vorarlberg bestätigt. Der 77-Jährige war wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Enkelinnen verurteilt worden. Über die genaue Höhe der Haftstrafe muss nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.
Am 2. April 2025 stand ein heute 77-jähriger ehemaliger Polizist vor dem Landesgericht Feldkirch. Nach einem dreitägigen Prozess wurde der Mann zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt – die „Krone“ berichtete. Die Vorwürfe umfassten schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, geschlechtliche Nötigung, Verletzung des Amtsgeheimnisses, gefährliche Drohung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Der Angeklagte hatte die Taten im Vorfeld stets als frei erfunden bezeichnet. Nun wurde der Schuldspruch durch den Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.
Jahrelange Übergriffe
Die Vorfälle ereigneten sich zwischen den Jahren 2002 und 2010. Tatorte waren die Stadt Bregenz und ein Campingplatz in Italien. Eine der missbrauchten Enkelinnen war zu Beginn der Übergriffe erst neun Jahre alt. Durch die traumatischen Erlebnisse leidet die Frau heute unter anderem an starken Depressionen, Angstzuständen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das Strafrecht wertet diese schweren Folgen als schwere Körperverletzung. Dadurch erhöht sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre.
Argumente der Verteidigung abgewiesen
Der Verteidiger des Ex-Polizisten hatte argumentiert, dass viele der Taten bereits verjährt seien. Die Höchstrichter wiesen dies jedoch ab. Bei minderjährigen Opfern beginnt die Verjährungsfrist erst ab deren 28. Geburtstag, spätere Delikte mit einer ähnlichen kriminellen Neigung hemmen zudem den Ablauf der Frist für frühere Taten.
Drohung mit Waffe
Auch ein schwerer Vorfall aus den Jahren 1991 oder 1992 ist laut dem Gericht noch nicht verjährt. Damals hielt der Verurteilte seiner erst 16-jährigen künftigen Schwiegertochter einen ungeladenen Revolver an die Schläfe und drückte ab. Weil er die Waffe bis zum Jahr 2023 unerlaubt besessen hatte, handelte es sich um ein Dauerdelikt. Dies verhinderte die Verjährung der gefährlichen Drohung.
Keine neuen Aussagen
Die Kritik der Verteidigung an der Beweisführung blieb ebenfalls ohne Erfolg. Angeführte Widersprüche, etwa zur genauen Farbe eines Schlauchboots, betrafen für den OGH keine entscheidenden Tatsachen. Auch die Ablehnung einer weiteren Befragung des traumatisierten Opfers verletzte keine Rechte, da die Zeugin eine neuerliche Aussage gesetzmäßig verweigert hatte.
Strafe noch nicht fix
In seinem Beschluss stellte der OGH lediglich kleinere Zitierfehler im Urteil richtig, diese hatten aber keinen Einfluss auf die eigentliche Entscheidung. Während der Schuldspruch nun fix ist, muss über das genaue Ausmaß der Haftstrafe noch verhandelt werden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil berufen. Das Oberlandesgericht Innsbruck wird nun über das endgültige Strafmaß entscheiden.
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