Im Prozess um den 76-jährigen Ex-Polizisten hatten am Mittwoch weitere Zeugen ausgesagt. Darunter auch die einstige Geliebte des Beschuldigten, die mit Details aus der Vergangenheit schockierte.
Am dritten und letzten Verhandlungstag war die heute 63-jährige Ex-Geliebte des Angeklagten eine der Zeugen, die am Mittwoch einvernommen wurde. Noch bevor die Richterin mit der Befragung startete, stellte die Zeugin jedoch klar, im Vorfeld von Familienmitgliedern des Angeklagten bedroht worden zu sein. Mutig schilderte sie dennoch, wie sie als 13-Jährige mit dem Mann, der damals verheiratet und zweifacher Vater war, schlief. Er sagte zu mir: „Wenn das herauskommt, bin ich als Kinderschänder dran“.
Bei einer Feier habe ein Kollege des damaligen Polizisten dann auch gemeint: „Lass die Finger von ihr, da hat die Staatsanwaltschaft noch die Hand drauf“. Begonnen habe das Verhältnis zwischen ihr und dem Mann ihrer Schwester mit harmloseren Zärtlichkeiten und Nacktbildern, als sie zwölf war. Damals sei sie auch oft als Babysitterin beim Angeklagten zuhause gewesen. „Die Nacktbilder waren mir peinlich. Aber ich hatte halt nachgegeben und ihm den Gefallen getan.“
Ihre Schwester habe von dem Verhältnis gewusst und sogar geduldet. „Sie hat mich dann mit den Nacktfotos erpresst und gedroht: „Wenn Du nicht weiterhin lieb zu ihm bist, erzähle ich die Geschichte in deinem Mädchengymnasium und zeige die Bilder dort herum.” In der Verhandlung beschrieb die einstige Geliebte, die später den Bruder des Angeklagten heiratete, die Familie so: „Sie wollten nach außen hin eine intakte Familie darstellen, was bei genauerer Betrachtung jedoch nicht stimmte.“ Sie selbst habe sich nach so vielen Jahren zur Anzeige entschlossen, nachdem ihre Tochter von einem Privatdetektiv angesprochen wurde und dieser Infos über eines der mutmaßlichen Opfer wollte.
Zu den Drohungen gegen sie und ihre Tochter sagte die Zeugin: „Ich kenne die Übermacht dieser Familie. Es war mir klar, dass man alles tun würde, um den Opfern keinen Glauben zu schenken.“ Sie selbst habe von dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch der beiden Mädchen aber nichts mitbekommen. Nach dreitägiger Verhandlung stand am Mittwochabend schließlich das Urteil fest: Zehn Jahre Haft – nicht rechtskräftig.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.