Fußfessel beantragt

So will René Benko jetzt aus dem Häfen spazieren

Gericht
13.10.2026 11:05

Paukenschlag in Innsbruck. Wie die „Krone“ erfahren hat, hat der verurteilte Immobilienjongleur René Benko um eine Fußfessel angesucht. Die Strafhaft hat er aufgrund der 2/3-Strafe bereits verbüßt, die Untersuchungshaft möchte er im elektronisch überwachten Hausarrest fortsetzen. Wie es zu dem überraschenden Vorstoß kam.

Mitten in der Justiz-Protestwoche könnte ein Knaller bevorstehen. 95 Prozent der Verhandlungen sind gestrichen, nur unaufschiebbare Prozesse und Haftverhandlungen finden statt. Wie die „Krone“ erfahren hat, ist eine davon am Mittwoch in Innsbruck anberaumt. Sie betrifft den aktuell wohl bekanntesten Häftling im Ziegelstadl: den gefallenen Immo-Jongleur René Benko. Er möchte nach 628 Tagen Haft das Gefängnis verlassen – und zwar mit einer Fußfessel.

Verhandlung in Tirol
Benkos Anwalt Norbert Wess bestätigt auf „Krone“-Anfrage, dass er einen Antrag auf Vollzug der U-Haft im elektronisch überwachten Hausarrest beantragt hat und auch, dass die Haftprüfungsverhandlung erstmals nicht in Wien, sondern in Tirol stattfinden wird. Darüber hinaus will er keine Stellungnahme abgeben. Die Verhandlung vor einem Einzelrichter sei nicht öffentlich.

René Benkos Verteidiger Norbert Wess.
René Benkos Verteidiger Norbert Wess.(Bild: Christof Birbaumer)

Wie kam es aber zu dem Vorstoß? Benko war – wie berichtet – vor wenigen Wochen in Innsbruck für betrügerische Krida rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benko kurz vor dem Zusammenbruch seines Firmenimperiums vorsätzlich Vermögenswerte beiseitegeschafft hat, um sie dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Bei der Strafe ging es einerseits um eine Schenkung an seine Mutter und eine Mietvorauszahlung für die Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. 

Strafhaft durch 2/3-Strafe abgebüßt
Kurz nach der Verurteilung hat Benko zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Nachdem das Gericht keine spezialpräventiven Gründe feststellen konnte, die Benko die 2/3-Strafe verwehren würden und generalpräventive Gründe nach einer Gesetzesänderung dafür nicht mehr geltend gemacht werden dürfen, nahm es die 2/3-Strafe an.

Somit hat der Tiroler seine erste Strafhaft abgebüßt und wechselte wieder in die Untersuchungshaft. Denn die WKStA ermittelt gegen den Signa-Gründer in mehr als einem Dutzend verschiedener Verfahrenssträngen. Anfang November steht ihm der nächste Prozess wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida an. Diesmal geht es um das Faktum Haselsteiner und ein Jagdgewehr.  

Sollte René Benko den Häfen tatsächlich verlassen dürfen, handelt es sich weder um gelindere Mittel, noch um eine vorzeitige Entlassung. Vielmehr würde er die U-Haft nicht mehr im Gefängnis, sondern mit Fußfessel fortsetzen. Und in seiner privaten Umgebung unter strengen Auflagen auf seinen nächsten Strafprozess warten. 

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