Schwer und lautlos: Am ersten Tag nach dem Verbot waren in Wien zwar keine E-Mopeds mehr auf den Radwegen zu sehen. Doch nun rasen dort die neuen elektronischen „Fahrräder“. Mit bis zu 45 km/h.
Die Sicherheit auf Radwegen erhöhen und für mehr Klarheit für Verkehrsteilnehmer sorgen – das ist laut dem Verkehrsministerium das erklärte Ziel mit den strengeren Vorschriften für E-Moped-Fahrer mit dem 1. Oktober 2026.
Klare Regeln gibt es jetzt, aber ob sie mehr Sicherheit bringen, sei dahingestellt. Vor allem Essenszusteller schaffen sich jetzt neue E-Bikes als Alternative an. Sie sind nicht nur teuer, sondern auch sehr schnell. So gibt es etwa eine Firma, die sich mit ihren Angeboten speziell an Lieferanten richtet: „Extrem starkes E-Bike für Lieferdienste und lange Strecken“. Kostenpunkt: 1500 Euro.
Dahinter steckt ein extrem großer 48V 50Ah Akku für sehr lange Reichweiten (siehe Grafik). Der starke 250W-Motor lässt das E-Bike auf bis zu 45 km/h beschleunigen. Mit einem Gewicht von 51 kg.
Auch sie gelten als „Kraftfahrzeug“
„Nach Rechtsansicht des BMIMI handelt es sich bei den gegenständlichen Modellen um Kraftfahrzeuge, da sowohl die Bauartgeschwindigkeit als auch die Nenndauerleistung die Grenzen gemäß § 1 Abs. 2a KFG 1967 überschreiten“, so das Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur auf „Krone“-Anfrage. Auf dem Radweg darf man damit daher nicht unterwegs sein.
Bereits bisher galten laut Gesetz als „Fahrrad“ nur jene elektrisch betriebenen Räder, die eine Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Nenndauerleistung von 250 Watt nicht überschritten, so die Mobilitätsagentur Wien. Geräte mit höherer Geschwindigkeit und höherer Nenndauerleistung durften aber auch bisher nicht auf Radwegen verwendet werden. Sie gelten als „Kraftfahrzeug“.
Wissen, was erlaubt ist und was nicht
Das Problem dabei: Der Handel bietet laufend neue Elektrofahrzeuge an. Für alle Verkehrsteilnehmer ist es aber wichtig zu wissen, was mit welchem Fahrzeug erlaubt ist und was nicht. Für Elektrofahrräder mit einer Geschwindigkeit bis 45 km/h gelten jene Vorschriften, die auch für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor bestehen. Sie werden auch S-Pedelecs genannt.
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