Auf A2 umgedreht

Unfalldrama nach Geisterfahrt: „Auf Navi gehört!“

Kärnten
29.09.2026 19:00

Sechs Schwerverletzte, darunter auch Kinder und eine Schwangere, forderte ein schwerer Unfall auf der Südautobahn in Kärnten. Schuld an der Kollision war ein 42-Jähriger, der als Geisterfahrer unterwegs war. Seine Ausrede, wie ihm das passieren konnte: „Das Navi meinte: Bitte wenden.“ Und er folgte blind!

Es ist Heiliger Abend. Später Nachmittag, die Sicht ist schlecht, es schneit, regnet und graupelt auch im Raum Villach. Wer noch auf der Straße ist, will bald heim zu seinen Lieben. So auch ein Ehepaar, 68 und 83, das auf der Südautobahn bei Villach-Zauchen durch die Unterflurtrasse fährt. „Bis es plötzlich gekracht hat. Vor mir ist ein Geisterfahrer aufgetaucht – ich hatte keine Chance, irgendwie zu reagieren“, schildert die Lenkerin beim Prozess am Klagenfurter Landesgericht.

Sie und ihr Gatte erlitten schwere Verletzungen, leiden heute noch an den Folgen. Schuld am Unfall ist ein bosnischer Familienvater (42). Für ihn geht es um eine Haftstrafe: Auch wenn er nicht betrunken war, nimmt die Staatsanwaltschaft grobe Fahrlässigkeit an

(Bild: Krone KREATIV/Evelyn Hronek, stock.adobe.com)

Der Angeklagte war mit der Familie Richtung Norden unterwegs. Man habe Pausen gemacht, alles sei in Ordnung gewesen. Bis: „Das Navi hat plötzlich gesponnen“, erklärt er lapidar Richterin Lisa Rendl. 

„Es meinte plötzlich: Bitte wenden.“ Und das habe er getan – mitten auf der Autobahn! Sein grober Fehler hätte nicht nur die beiden Kärntner im entgegenkommenden Wagen fast das Leben gekostet, sondern auch seine eigene Familie; die Frau schwanger, die Buben auf der Rückbank.

Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, aber entschuldigte sich nicht.
Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, aber entschuldigte sich nicht.(Bild: Kerstin Wassermann)

„Ich wünschte, ich würde aufwachen, und das wäre nie passiert“, meint der Arbeiter, dem kein Wort der Entschuldigung über die Lippen kommt, und der nur betont, dass bei ihm kein Geld zu holen sei.

Man versucht’s trotzdem: 960 Euro Geldstrafe plus vier Monate bedingt, je 1000 Euro Teilschmerzengeld für die Opfer, die bisher übrigens trotz der schweren Verletzungen noch keinen Cent gesehen haben – obwohl die Versicherung den Schaden dem Grunde nach schon anerkannt hat.

Aber mit Haftpflichtversicherungen läuft es nicht immer problemlos, wie in dem Fall zu sehen ist. Dazu kommt, dass die bosnische Assekuranz des Lenkers bei grober Fahrlässigkeit komplett aussteigt und die Kosten auf den schuldhaften Fahrer abwälzt. „Alles Gute“, kann die Strafrichterin den beiden Kärntnern da nur wünschen.

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