Böswillige Tierquälerei oder ein Unfall bei Bauarbeiten? Die Frage stellt sich im Wiener Landl. Im März wurde in einem Innenhof im 3. Bezirk eine erschlagene Taube gefunden. Eine Nachbarin will den 67-jährigen Angeklagten beim Werfen eines großen Steins gesehen haben. Währenddessen tobte ein Streit mit dem neuen Hauseigentümer.
Das Wohnhaus in Wien-Landstraße macht nicht zum ersten Mal Schlagzeilen. Vor ungefähr zwei Jahren wurde es nämlich an einen neuen Eigentümer verkauft und jetzt sollen dort Luxuswohnungen entstehen. Und wer stört dabei: „Es werden Maßnahmen getroffen, um die Altmieter zu vertreiben“, sagt ein Pensionist im Wiener Landl. Er hätte dort monatelang ohne Gas und Wasser gelebt.
Nachbarin will Taubenmord beobachtet haben
Aber was hat das ganz nun mit einer erschlagenen Taube im Innenhof des Wohnhauses zu tun? „Es sind zum Teil Fenster ausgerissen worden. Die Tauben waren im ganzen Haus. Ich hab‘ versucht, sie mit Lärm und Wasser zu vertreiben“, beteuert der 67-Jährige. Eine Nachbarin will das aber anders beobachtet haben: Sie hätte einen weißhaarigen Mann mit Brille gesehen, der einen großen Stein aus seinem Fenster auf einen Vogel warf – der verendete.
War fallendes Mauerstück schuld?
„Es wird mehrere Menschen geben, die graue Haare haben und eine Brille“, verteidigt sich der Mann nun im Wiener Landesgericht in seinem Prozess wegen Tierquälerei. „Ich hab‘ keinen Stein auf Tauben geschmissen.“ Er findet eine andere Erklärung: Bei den beinahe abrissähnlichen Bauarbeiten in den leer stehenden Wohnungen könnte ein Mauerstück hinuntergefallen sein – und unglücklicherweise genau auf die Taube.
Es war der neue Besitzer des Hauses, der gesagt hat, dass es nur mein Mandant sein konnte.
Verteidiger des angeklagten Pensionisten
Der Anwalt des Pensionisten klärt auf, wer besonders schnell mit dem Finger auf den 67-Jährigen gezeigt hatte: „Es war der neue Besitzer des Hauses, der gesagt hat, dass es nur mein Mandant sein konnte.“ Mittlerweile wohnt der Wiener nicht mehr in der Mietwohnung im 3. Bezirk. Man hatte sich letztlich auf eine Geldsumme geeinigt ...
Ob der Angeklagte die Taube wirklich am Gewissen hat, muss an einem weiteren Prozesstermin geklärt werden. Die Nachbarin und gleichzeitig Hauptbelastungszeugin hat sich nämlich urlaubsbedingt entschuldigt.
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