Weil er so alleine war, fing ein 34-jähriger Wiener eine Taube auf der Straße ein – der Mann wollte sie als Haustier halten. Den Heimweg überlebte der Vogel aber nicht. „Das ist nicht absichtlich passiert“, beteuert er vor dem Richter.
Die meisten Wiener sehen Tauben in der Stadt als Plage an – nicht so ein 34-Jähriger. Vor Richter Gerald Wagner bezeichnet er sich als Tierfreund, sei auf einem Hof in Niederösterreich mit Hunden und Vögeln aufgewachsen. Bis er schließlich nach Wien umsiedelte.
Taube gefangen, „weil ich war so alleine“
Wo er letzten Oktober einen mehr als kuriosen Entschluss fasste: „Ich wollte nur eine einfangen und zu Hause anfüttern, damit sie zahm wird. Ich habe im Internet Videos gesehen, wo Tauben zum Beispiel beim Skifahren einfach hinterherfliegen.“ Herr Rat hakt nach: „Sie wollten sie also als Haustier halten?“ – „Ja, genau“, meint der 34-Jährige, dass er sich in seiner Wohnung in der Leopoldstadt um das Tier kümmern wollte. „Weil ich damals so alleine war. Ich habe keine Freunde gehabt.“
Und es gelang ihm sogar einen Vogel einzufangen. „Am Anfang hat er geschrien, aber wenn es dunkel ist, beruhigen sie sich.“ Das sei der Grund gewesen, warum der Angeklagte die verängstigte Taube prompt in seine Hosentasche steckte – ein fataler Fehler. Am Weg nach Hause verendete das Tier.
Ich bin wo runtergesprungen und da ist es wahrscheinlich passiert.
Angeklagter „Tierfreund“ im Landl
Völlig aufgelöst hätten Beamte den 34-Jährigen angetroffen, trauernd um den toten Vogel. Er spricht von einem Sprung, der für die Taube wohl tödlich ausging. „Das ist nicht absichtlich passiert“, beteuert er.
Angeklagter über toten Vogel: „War schrecklich“
„Aber, dass sie Tauben nicht in die Hosentasche stecken dürfen, wissen Sie jetzt?“, will Richter Wagner noch einmal ganz sichergehen – „Hab’ ich jetzt eh gesehen, dass sie gestorben ist. Das war schrecklich.“ Und auch, dass er generell keine Tauben zu Hause halten darf, will der Wiener jetzt zur Kenntnis genommen haben. Er fasst vier Monate bedingte Haft aus – nicht rechtskräftig.
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