„Das ist Wahnsinn!“

Bei Wiener Einkaufsstraße: Taube mit Gewehr erlegt

Gericht
03.06.2026 12:53

Ein Knall, ein Blick über die Wohnhausanlage direkt an einer der belebtesten Wiener Einkaufsstraßen – und plötzlich ist für einen Anrainer klar: Auf dem Balkon gegenüber fällt ein Schuss. Jetzt musste sich ein Pole (55) vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Er soll mit dem Gewehr eine Taube erlegt haben.

Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf ein Tier, das in der Öffentlichkeit oft wenig Sympathie genießt: Tauben.

Pole bereits vierfach vorbestraft
Angeklagt ist ein Pole (55), vierfach vorbestraft, gegen den ein aufrechtes Waffenverbot besteht. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfen, im April eine Taube von seinem Balkon aus erschossen zu haben. Im innerstädtischen Bereich, direkt an einer großen Einkaufsstraße.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger am Mittwoch im Wiener Landesgericht.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger am Mittwoch im Wiener Landesgericht.(Bild: Gerhard Bartel)

Vor Gericht schilderte ein Zeuge, was er beobachtet hat. Der 38-jährige Österreicher lebt in der gegenüberliegenden Wohnanlage und wurde durch ein Knallgeräusch aufmerksam. Zunächst habe er an einen Streich von Kindern gedacht, da er das Geräusch nicht das erste Mal hörte.

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Mein Mandant ist erschrocken und verwundert über den Strafantrag. Ihn belastet der Vorwurf, er hätte eine Taube getötet.

Verteidiger Michael Babic

Schuss auf das Tier genau beobachtet
„Ich habe live gesehen, dass die Taube erschossen wurde“, ist sich der Zeuge sicher. Zwar habe er das Gesicht des Schützen nicht erkennen können, doch der rote Pullover und der Balkon hätten gereicht, um den Schuss dem Angeklagten zuzuordnen.

Der 55-Jährige bestreitet die Vorwürfe entschieden und bekannte sich „nicht schuldig“. Auch sein Verteidiger Michael Babic betont: „Mein Mandant ist erschrocken und verwundert über den Strafantrag. Ihn belastet der Vorwurf, er hätte eine Taube getötet. Das würde er nie machen. Er ist kein Tierquäler.“

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Sie schießen in einem dicht bebauten Wohngebiet. Das ist ein Wahnsinn!

Der Richter bei der Urteilsverkündung

Babic zweifelte zudem an der Beweislage. Aus dieser Distanz sei eine eindeutige Identifizierung nicht möglich gewesen, zudem seien keine Hülsen gefunden worden und die Waffe sei nicht geladen gewesen.

Bedingte Haft für Tierquäler
Für die Verteidigung somit zu wenig für eine Verurteilung – für das Gericht allerdings ausreichend. Der 55-Jährige wird in beiden Punkten schuldig gesprochen: Vergehen nach dem Waffengesetz und Tierquälerei. Das Urteil: acht Monate bedingte Haft und 1080 Euro Geldstrafe – nicht rechtskräftig.

Deutliche Worte fand die Richterin zum Abschluss: „Sie schießen in einem dicht bebauten Wohngebiet. Das ist ein Wahnsinn!“

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