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OGH: Golduhren-Urteil gegen Benko rechtskräftig

Gericht
23.09.2026 11:59

Nachdem Signa-Gründer René Benko am Dienstag wegen einer Mietvorauszahlung erneut nicht rechtskräftig verurteilt wurde, hat der Oberste Gerichtshof jetzt auch ein anderes Urteil gegen den Milliardenpleitier bestätigt. In der Causa um angeblich verschenkte Golduhren ist die bedingte Haftstrafe von 15 Monaten daher nun rechtskräftig – allerdings auch der Freispruch für Benkos Ehefrau. 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den erstinstanzlichen Schuldspruch bestätigt, wie Richter Norbert Hofer zu Beginn der gestrigen Verhandlung erklärte. Damit wurde die bedingte Haftstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe für Benko ebenso rechtskräftig wie der Freispruch für Benkos Ehefrau Nathalie Benko – sie kann zumindest in dieser Causa aufatmen. 

Uhren, Schmuck und Bargeld im Tresor
Der Schuldspruch bezieht sich laut dem Nachrichtenmagazin „profil“ auf den zweiten Prozess gegen Benko: Im Dezember 2025 musste sich der ehemalige Immobilien-Investor gemeinsam mit seiner Ehefrau vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Erneut betrügerische Krida, den Gläubigern von Benko seien Vermögenswerte entzogen worden.

Hinter Weinkartons versteckt: der Tresor bei Nathalie Benkos Verwandten.
Hinter Weinkartons versteckt: der Tresor bei Nathalie Benkos Verwandten.(Bild: zVg )

Denn die Ermittler hatten im Jänner 2025 bei Verwandten von Nathalie Benko einen Tresor gefunden, in dem sich elf wertvolle Uhren, vier Paar Manschettenknöpfe sowie 120.000 Euro in bar befunden hatten. Aufgestellt wurde der Safe auf Betreiben von Nathalie Benko Anfang März 2024 – zu dieser Zeit meldete René Benko auch als Einzelunternehmer Insolvenz an.

Verurteilt wegen zwei Uhren und Manschettenknöpfen
Benko verwies bei einer Einvernahme, dass er einige Uhren zweien seiner Kinder geschenkt hatte. Der „Krone“ vorliegende Aufnahmen zeigen allerdings, wie Benko die angeblich verschenkten Luxusuhren auf einer Bootstour trug. Letztlich wurde er im Dezember vergangenen Jahres nur wegen zwei Uhren und den Manschettenknöpfen erstinstanzlich verurteilt – wir berichteten.

Auch bei der Verhandlung am Dienstag ging es um betrügerische Krida: Benko wurde deswegen bereits im Vorjahr verurteilt. Dabei ging es um eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter, für die es bereits einen rechtskräftigen Schuldspruch des Obersten Gerichtshofes gab. Hinzu kam ein Schuldspruch hinsichtlich einer Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Bei dieser Verhandlung fasste Benko 30 Monate unbedingte Haft aus – nicht rechtskräftig. 

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