Die dreifache Mutter leidet bis heute an den Folgen des schrecklichen Übergriffs – dabei wollte sie nur eine gebrauchte Kommode im Internet kaufen. Doch der 25-Jährige, der sie ihr lieferte, soll sie in ihrem Vorzimmer in Wien vergewaltigt haben.
Für die Version des angeklagten Türken und seinem Verteidiger findet Frau Rat klare Worte: „Das ist in keiner Weise glaubwürdig.“ Ein Angeklagter könne sich verantworten, „wie er will. Aber so hanebüchen habe ich das lang nicht mehr erlebt“, zeigt sich die Opfervertreterin im Wiener Landl am Prozessende entsetzt.
Am 17. Juni kaufte ihre Mandantin eine gebrauchte Kommode über eine Verkaufsplattform im Internet. „Die hat der Angeklagte ihr in die Wohnung geliefert“, so die Staatsanwältin. Was dann passierte, ist eine Horrorvorstellung für jede Frau.
In ihrem eigenen Vorzimmer an ihr vergangen
Der 25-jährige, völlig Fremde verging sich in ihrem eigenen Vorzimmer an der dreifachen Mutter. „Sie wurde gepackt. Sie wurde hinuntergedrückt“, führt die Anklägerin aus. Bis heute leidet das Opfer an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Ich hab‘ gleich gemerkt, dass irgendwas anders an ihr war.
Sohn (18) des Opfers muss als Zeuge aussagen.
Der gerade 18 gewordene Sohn der Wienerin muss im Zeugenstand Platz nehmen. Am 17. Juni sei er gerade von der Schule nach Hause gekommen – anscheinend nur Minuten nach dem sexuellen Übergriff gegen seine Mutter. „Ich hab‘ gleich gemerkt, dass irgendwas anders an ihr war“, erinnert sich der Gymnasiast. „Sie hat sich auch jetzt noch definitiv verändert.“
25-Jähriger will einen Funken gespürt haben
Den angeklagten Türken lässt das unbeeindruckt. Er gibt seine Version zum Besten. Sie hätten miteinander geflirtet. Im Prozess kann er jedoch nicht einmal sein Geburtsdatum ohne Dolmetscherin nennen. „Sie hat mir dann mit einem Lächeln ein Glas Wasser gebracht. Das war ein romantischer Moment“, meint der junge Mann. Danach sei es sofort zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen.
Die vorsitzende Richterin konfrontiert den Angeklagten: „Sie sind verheiratet und haben eine einjährige Tochter. Wie kommen Sie da auf so eine Idee?“ – „Das war eine einmalige Situation. Ich schäme mich sehr. Der Ausgangspunkt war das gemeinsame Halten des Glases.“ Was er von der dreifachen Mutter anscheinend als Einverständnis empfand.
„Sie hätte ja aus dem offenen Fenster flüchten können“
Der Verteidiger des verheirateten Familienvaters setzt noch einen drauf: „Es war für meinen Mandanten nicht erkennbar, dass sie das nicht will.“ Gefolgt von einer völlig absurden Aussage: „Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass sie sich gar nicht gewehrt hat. Sie hätte ja auch aus dem offenen Fenster flüchten können.“
Der Schöffensenat braucht nicht lange für seine Beratung: „Ihre Verantwortung ist in keiner Weise glaubwürdig“, begründet die vorsitzende Richterin. Wegen Vergewaltigung auf besonders erniedrigende Weise mit Dauerfolgen wird er nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. „Sie haben die Situation einfach ausgenutzt für Ihre spontane sexuelle Lust.“
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