Bei ihr eingebrochen

Mädchen mehrfach vergewaltigt: 10 Jahre Haft!

Gericht
07.04.2026 11:18
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein 31-Jähriger, der die Wohnung einer 17-jährigen Wienerin aufgebrochen, die schlafende Jugendliche aufgeweckt, mit einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt hatte, ist am Dienstag im Wiener Landl nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann muss zehn Jahre ins Gefängnis, zusätzlich wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

„Obwohl Sie reumütig geständig waren und bisher unbescholten sind, macht es die Tat notwendig, hier mit einer massiven Freiheitsstrafe vorzugehen“, sagte der Vorsitzende eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung. Innerhalb des vorgesehenen Strafrahmens von fünf bis 15 Jahren sei die ausgesprochene Strafe gerade noch ausreichend. Der 31-Jährige ersuchte um eine Frist zur Überlegung.

Fantasien schlussendlich in Tat umgesetzt
„Er hat seit seinem 14. Lebensjahr einschlägige Fantasien. Vergewaltigungsfantasien in Richtung junger Mädchen“, hatte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beim Prozessauftakt Mitte Februar festgestellt. Diese Fantasien setzte der Lehramtsstudent am 10. August 2025 um, indem er am späten Abend in Wien-Meidling mit einem Messer vor der Wohnung einer 17-Jährigen auftauchte, auf die er vier Tage zuvor in der U-Bahn-aufmerksam geworden war und die er bis vor ihre Wohnung verfolgt hatte.

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Er hat seit seinem 14. Lebensjahr einschlägige Fantasien. Vergewaltigungsfantasien in Richtung junger Mädchen.

Erklärte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beim Prozessauftakt Mitte Februar.

Der 31-Jährige setzte laut psychiatrischem Sachverständigen Kindheitsfantasien um. Jetzt wurde ...
Der 31-Jährige setzte laut psychiatrischem Sachverständigen Kindheitsfantasien um. Jetzt wurde er am Wiener Landesgericht verurteilt. (Symbolbild)(Bild: Reinhard Holl)

Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt in die Wohnung, weckte die schlafende Jugendliche auf, drohte ihr mit dem Messer und verlangte, sie solle tun, was er sage, ansonsten werde er sie umbringen. Er fügte der 17-Jährigen auch eine Schnittwunde an der rechten Hand zu. In weiterer Folge kam es zu Missbrauchshandlungen, mit denen der Angeklagte erst dann aufhörte, als die Betroffene ihm klar machte, dass ihre Mutter am Weg zu ihr sei. Daraufhin ergriff er die Flucht.

Täter sprach sie erneut auf der Straße an
Einige Tage später konnte die 17-Jährige kaum glauben, was sie sah: Der Täter, der ihr offenbar erneut gefolgt war, sprach sie auf offener Straße an und erkundigte sich nach der Uhrzeit. Daraufhin verständigte sie sofort über ihr Handy die Polizei, woraufhin der Mann von den herbeigerufenen Einsatzkräften festgenommen wurde.

Der psychiatrische Sachverständige interpretierte das Verhalten des Angeklagten als „zusätzliche Demütigung und Herabwürdigung, wenn das Opfer in der Öffentlichkeit angesprochen wird“. Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine „schwere sexuelle Störung, die eng mit der Persönlichkeit verknüpft ist“.

Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig und somit schuldfähig. Seine „Abartigkeit im Inneren“ sei aber so hoch, dass sich Hofmann für den Fall einer Verurteilung für haftbegleitende therapeutische Maßnahmen aussprach.

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