Lehrling vor Gericht

Bub wurde zur Verbreitung von Sexbildern gezwungen

Vorarlberg
22.09.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

„Sonst schlage ich dich zusammen“: Mit dieser Drohung soll ein 18-jähriger Vorarlberger einen erst zwölf Jahre alten Schüler gezwungen haben, Sex-Sticker in seinen Klassenchat zu stellen. Vor Richterin Sabrina Tagwercher bestreitet der Lehrling alles. Doch das Opfer bleibt im Zeugenstand bei seiner Geschichte.

Er ist erst zwölf Jahre alt. Doch im Zeugenstand des Landesgerichts Feldkirch muss der Schüler am Dienstag erzählen, warum plötzlich Sex-Sticker in seinem Klassenchat landeten. Freiwillig, sagt der Bub, habe er die Bilder keinesfalls verschickt. Vielmehr habe ihn der heute 18-jährige Angeklagte auf einem Fußballplatz in Hohenems unter Druck gesetzt. „Er wollte, dass ich die betreffenden Bilder in den Klassenchat stelle“, berichtet der Schüler Richterin Sabrina Tagwercher. Er habe sich zuerst noch geweigert, weil es mit diesem Chat schon einmal Probleme gegeben habe.

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Er wollte, dass ich die Bilder in den Klassenchat stelle. Zuerst habe ich mich geweigert, dann hat er mich aber bedroht.

Das Opfer vor Gericht

Dann sei die besagte Drohung gefallen: Wenn er nicht gehorche, „wird er mich zusammenschlagen und verprügeln“. Aus Angst habe er schließlich getan, was von ihm verlangt worden sei. Die Folge: Die Sexbilder landeten im Klassenchat – und der Zwölfjährige musste sich gegenüber seiner Lehrerin erklären. Der angeklagte Lehrling hält allerdings dagegen. „Das habe ich nicht gemacht, das stimmt nicht.“

Einschläger Fund auf dem Handy des Angeklagten
Doch der junge Zeuge, der bereits im Juli von der Polizei einvernommen worden war, bleibt bei seiner Darstellung und identifiziert in der Verhandlung den 18-Jährigen als den Übeltäter. Und es gibt noch einen zweiten Vorwurf von Staatsanwalt Marco Mazzia. Auf dem Handy des Lehrlings wurde ein Sex-Sticker sichergestellt, der Jugendliche bei sexuellen Handlungen zeigt. Die dargestellten Personen waren laut Anklage im Zweifel zwar über 14 Jahre alt, aber noch nicht volljährig. Auch in diesem Fall bestreitet der Beschuldigte zunächst den Vorwurf.

Schuldspruch und eine saftige Geldstrafe
Bei einer früheren Polizeieinvernahme hatte er allerdings erklärt, den „besonderen Sticker“ bewusst behalten zu haben. Verschickt habe er ihn allerdings nicht, besessen hingegen schon – „viele Jahre lang sogar“. Warum das strafbar sein soll, kann der junge Mann nach eigenen Angaben nicht nachvollziehen. Richterin Sabrina Tagwercher kommt am Ende zu einem anderen Schluss. Sie spricht den Lehrling wegen des Besitzes des Sex-Stickers und wegen Nötigung schuldig. Die Strafe: 1120 Euro, davon wird die Hälfte bedingt nachgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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