Viel bürokratische Aufwand – und am Ende zwar Gewissheit, manchmal aber auch wenig Ertrag. Zumindest bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen findet die Bundesregierung jetzt das Gaspedal. Die Verfahrensdauern sollen durch eine Gesetzesnovelle ab dem nächsten Jahr verkürzt – wenn möglich halbiert werden.
Ein 14 Jahre lang dauerndes Verfahren samt etlicher Gutachten und Instanzenzüge – und am Ende ein rechtskräftiges Nein: Das Pumpspeicherkraftwerk Koralm ist nach 14 Jahren Verfahren endgültig gescheitert, der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision des Projektwerbers ab. Mit rund 960 Megawatt hätte es einen wichtigen Beitrag zur Speicherung erneuerbarer Energie und zur Versorgungssicherheit leisten können. Genau solche Warteschleifen will die Bundesregierung künftig verhindern.
Halbierung wird angestrebt
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und NEOS-Staatssekretär Sepp Schellhorn ziehen dafür an einem Strang: Die Koalition hat sich auf eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) geeinigt. Kern des Pakets ist eine deutliche Straffung – von der Feststellung der UVP-Pflicht bis zur Genehmigung. Die bisherige durchschnittliche Verfahrensdauer von 25 Monaten soll damit spürbar sinken, nach Möglichkeit halbiert werden. Profitieren sollen vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien (etwa Windkraft außerhalb der EABG-Beschleunigungsgebiete), die Digitalisierung und große Infrastrukturprojekte. Der Gesetzestext wird gerade final erarbeitet und soll demnächst in Begutachtung gehen.
Bundeskanzler Christian Stocker: „Wir stärken unseren Wirtschaftsstandort und sichern gleichzeitig unsere hohen Umweltstandards. Der raschere Ausbau erneuerbarer Energien bedeutet mehr österreichischen Strom und weniger Abhängigkeit von Importen.“ Und Vizekanzler Andreas Babler ergänzt: „Mit der Vereinfachung der Verfahren sorgen wir dafür, dass Klimaprojekte wie der Ausbau von Windkraft nicht durch lange Genehmigungsverfahren verzögert werden.“
Ein Windrad, eine Stromleitung oder ein Wasserkraftwerk schützt die Umwelt nicht in der Warteschleife, sondern wenn es gebaut wird.
Sepp Schellhorn
Das Koralm-Projekt ist dabei freilich kein Einzelfall, sondern die Spitze eines Eisbergs. Die dritte Piste am Flughafen Wien – am 1. März 2007 zur UVP eingereicht – erhielt erst im Februar 2020 vom Verwaltungsgerichtshof letztinstanzlich grünes Licht, also nach 13 Jahren. Es war das größte UVP-Verfahren der österreichischen Geschichte, mit 35 Sachverständigen in 38 Sachgebieten und 1.331 Einwendungen. Das bittere Ende: Nach 25 Jahren Planung stoppte der Flughafen das Projekt im November 2025 dann selbst.
Turbo für den Netzausbau?
Auch beim Netzausbau zieht sich alles: Die 380-kV-Salzburgleitung war mit einer Genehmigungsdauer von 77 Monaten – knapp sechseinhalb Jahren – eines der am längsten geprüften Infrastrukturprojekte des Landes. Der Semmering-Basistunnel, im Mai 2010 zur Umweltprüfung eingereicht, wurde erst nach einer Neueinreichung im Mai 2015 rechtskräftig genehmigt – fünf Jahre allein für die UVP. Und das Tiroler Pumpspeicherkraftwerk Kühtai hatte laut Regierung ein über zehnjähriges Verfahren hinter sich, ehe gebaut werden durfte.
Umweltorganisationen warnen bei solchen Novellen regelmäßig vor einer Aushöhlung von Beteiligungs- und Rechtsschutzrechten. Die Koalition hält dagegen, Ökologie und Ökonomie seien keine Gegner. Rechnungen wie jene der Koralm will sie jedenfalls aus dem Gesetz streichen.
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