Nach mehr als einem Jahrzehnt Planung und mehreren Gerichtsverfahren dürfte das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm endgültig Geschichte sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat die außerordentliche Revision der Projektgesellschaft gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen.
Das rund 960 Megawatt starke Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralpe beschäftigt Behörden und Gerichte seit 2012. Geplant waren ein Ober- und ein Unterbecken sowie ein unterirdisches Kraftwerk auf der steirischen Seite der Koralm. Die Projektkosten wurden zuletzt mit mehreren hundert Millionen Euro beziffert.
UVP-Pflicht bestätigt
Für das Vorhaben begann früh ein juristisches Tauziehen. Zunächst war strittig, ob überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Nachdem das Land dies zwischenzeitlich verneint hatte, stellte das Bundesverwaltungsgericht 2016 die UVP-Pflicht fest. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung 2017.
Hätte die gebotene Ergebnisoffenheit schon auf Behördenebene existiert, wäre die Entscheidung bereits Jahre früher getroffen worden.

Wolfgang Rehm
Bild: Rehm
Umstrittene Landes-Entscheidung
2021 erteilte die steirische Landesregierung schließlich die UVP-Genehmigung. Dagegen erhoben Umweltorganisationen, eine Bürgerinitiative, die Umweltanwältin, das Bundesdenkmalamt, die Gemeinde Schwanberg und Privatpersonen Beschwerden. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Genehmigung im Juli 2023 auf. Im Mittelpunkt stand dabei der naturschutzrechtliche Schutz der Koralpe und das damals noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesene Natura-2000-Gebiet.
Rechtsweg ausgeschöpft
Die Projektgesellschaft (Projektbetreiber ist die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH, bestehend aus Peter Masser, Alfred Liechtenstein, der Andritz Hydro GmbH und der Porr Bau GmbH) zog anschließend vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte die Beschwerde 2024 ab beziehungsweise trat das Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof ab. Mit der nun erfolgten Entscheidung des VwGH ist der Rechtsweg gegen die negative Entscheidung des BVwG ausgeschöpft.
Verfahrensexperte Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus spricht von einem endgültigen Aus: „Nun herrscht endlich Rechtssicherheit“, so Rehm. Die Umweltorganisation hatte das Projekt über Jahre bekämpft. Projektbetreiber Peter Masser war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
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