Ab 2027

Deutsche Finanz plant Besteuerung von Kryptowerten

Digital
09.09.2026 08:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die deutsche Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten. Einem Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium zufolge sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Tauschkryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden.

Die Regelungen sollen nur für neu erworbene Bestände gelten und ab 2028 erstmals zu einem automatischen Steuerabzug führen, berichtete die „Welt“ am Dienstag unter Berufung auf den Entwurf. Bislang können Gewinne aus Kryptowerten nach einer Haltefrist von zwölf Monaten in der Regel steuerfrei bleiben. Künftig soll auch hier die Abgeltungsteuer gelten, also pauschal 25 Prozent.

Damit würde der Sonderstatus entfallen, der Kryptowährungen bisher von Aktien und Fondsanteilen unterscheidet. Das Vorhaben befindet sich laut Zeitung in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der deutschen Bundesregierung. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind damit noch möglich.

Nicht rückwirkend
Die Reform soll nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Bereits zuvor erworbene Bitcoin und andere Kryptowährungen würden weiterhin unter die bisherigen Regelungen fallen. Das Gesetz soll zum 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister ist allerdings erst ab dem 1. Jänner 2028 vorgesehen. Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen.

  Nach Schätzungen des deutschen Finanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen.

Wachsende Bedeutung
Das Finanzministerium begründet die Pläne dem Bericht nach mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes. Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und seien aufgrund ihrer hohen Liquidität und ihrer vorwiegend spekulativen Verwendung eher mit klassischen Vermögensanlagen als mit sonstigen Wirtschaftsgütern vergleichbar.

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