13 Jahre Haft

Eigenes Kind sah zu: Frau stach auf Ehemann ein

Kärnten
18.08.2026 15:50
Porträt von Nina Loibnegger
Von Nina Loibnegger

Ein Ehestreit vergangenen Dezember in Kärnten endete mit einem Mordversuch. Der minderjährige Sohn beobachtete die Szene und alarmierte mit seiner jüngeren Schwester die Einsatzkräfte. Am Nachmittag kamen die Geschworenen am Landesgericht Klagenfurt zu einem Urteil: 13 Jahre Haft!

Ein zutiefst erschütternder Wortwechsel spielte sich vergangenen Dezember zwischen einem Geschwisterpaar aus Kärnten ab: „Die Mama hat den Papa abgestochen, schnell, ruf‘ 144 an!“ Die jüngere Schwester folgte den Anweisungen ihres Bruders und rettete damit ihrem eigenen Vater das Leben.

Jausenmesser wurde zur mutmaßlichen Tatwaffe
Einer 50-jährigen Kärntnerin, die Mutter der beiden Kinder, wurde zur Last gelegt, ihren Ehemann vorsätzlich getötet zu haben. Bei der Tatwaffe soll es sich um ein handelsübliches Jausenmesser gehandelt haben, mit dem die Frau dem Ehemann zwei lebensbedrohliche Stichwunden in Brust- und Bauchraum zugefügt hat.

„Ins Messer glaufen“
Die Angeklagte bekannte sich zuerst nicht schuldig und verwies vor Gericht darauf, dass sie sich von ihrem Ehemann bedroht gefühlt habe. Auf der Anklagebank zeigte sich die Kärntnerin emotional aufgewühlt und widersprach ihren eigenen Aussagen, die sie bei früheren Vernehmungen getätigt hat. So habe nicht sie ihren Ehegatten mit dem Messer attackiert, stattdessen sei er „ins Messer gelaufen“. Bei ihrer ersten Vernehmung hatte sie Beamten jedoch erzählt, dass sie „mit Kraft zugestochen hätte“.

Hintergrund der Tat sei ein vermeintlich harmloser Streit zwischen den beiden Erwachsenen gewesen. Schwerer Alkoholmissbraucht beider Eheleute prägte laut Staatsanwältin die Beziehung – auch beim Tatzeitpunkt waren beide schwer alkoholisiert, wie Blutuntersuchungen ergaben. Wie ein Gutachter vorbrachte, handelt es sich sowohl beim Opfer als auch bei der Angeklagten um sogenannte „Spiegeltrinker“. Er kam auch zum Schluss, dass „eine Mischung aus relevanter Alkoholisierung und eine emotionale Reaktion“ Grundlage für die Tat waren. Das Gutachten stellte die Angeklagte trotz ihrer höhergradigen Berauschung während der Tat als zurechnungsfähig dar.

Sohn musste alles mitansehen
Der Tathergang ergab sich wie folgt: Die beiden alkoholisierten Eheleute enden in einem Streit über die Ski der Kinder, die der Mann für den darauffolgenden Tag noch herrichten muss. Der Mann schickt die Frau aus dem Zimmer und bedroht sie verbal. Als die Frau wieder ins Zimmer kommt, eskaliert die Situation.

Der Sohn der beiden beobachtet alles mit ein paar Metern Entfernung und erzählt, dass „der Papa plötzlich verstummt sei“. „Ich hab‘ gesehen, dass die Mama ein Messer in der Hand hat“, erzählt er im Vorverfahren. Daraufhin läuft er hinauf zu seiner jüngeren Schwester in den ersten Stock und bittet sie, den Notruf abzusetzen. Als die Angeklagte das mitbekommt, will sie den Anruf stoppen und bedroht die Kinder damit, dass sie „wieder ins Heim kommen“, wenn sie nicht aufhören. Die Kinder schließen sich in einem der Zimmer ein und warten, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Beide Elternteile seit Jahrzehnten alkoholkrank
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung der Angeklagten sprachen am Dienstag am Landesgericht in Klagenfurt von einer „hochgradig toxischen Beziehung“ der beiden Kärntner. Im Laufe der Ehejahre kam es immer wieder zu Handgreiflichkeiten und verbalen Beschimpfungen zwischen den beiden. Aufgrund der unsicheren Familienverhältnisse wurden die zwei minderjährigen Kinder zwischenzeitlich fremdbetreut. Zuletzt wurden der Familie zwei Fachkräfte der Familienintensivbetreuung zur Unterstützung an die Seite gestellt. 

Beide Kinder sind derzeit bei Nachbarn untergebracht und sehen den Vater regelmäßig. Dieser wurde nach der Tat ins Klinikum Klagenfurt gebracht, wo er einige Tage auf der Intensivstation verbrachte. Seit seiner Entlassung ist der Mann auf Entzug und geht wöchentlich zur Therapie. Während seiner Zeugenaussage bittet er die Geschworenen um ein „milderndes Urteil“ für seine Ehefrau, die „eine wunderbare Frau ist, wenn sie nüchtern ist“. 

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