Verstoß gegen Weisung

Prozess um Entlassung: Gerhard Oleschko sagte aus

Kärnten
17.08.2026 18:00

Beim Prozess in Kärnten zur Entlassung von Keutschachs langjähriger Finanzverwalterin wurde auch über den Zeitpunkt derselben gestritten. Auch die Weisung von Bürgermeister Gerhard Oleschko sorgte für Diskussionen.

Wann erhält der Keutschacher Bürgermeister eigentlich die Protokolle der Ausschusssitzungen und wichtiger: Liest Gerhard Oleschko diese überhaupt?

Dies war eine der zentralen Fragen des Prozesses am Landesgericht Klagenfurt um die Entlassung der ehemaligen Finanzverwalterin (wir berichteten). „Das ist nur politische Agitation“, meint Oleschko, der persönlich erschienen war, zur Arbeit des Kontrollausschusses. „Ich lese Protokolle nur, wenn ich eine Gemeinderatssitzung ausschreibe und diese einen Antrag beinhalten.“

Was nach politischem Geplänkel klingt, hat aber großes Gewicht: Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust muss unverzüglich ausgesprochen werden. Deswegen hakte Bernd Peck, Anwalt der entlassenen Renate H., mehrfach nach, wem und wann das Protokoll einer Ausschusssitzung von April 2025 übermittelt wurde.

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Frau H. erschien am 7. Mai dann in der Gemeinde. Sie sollte das Schreiben bekommen haben. Wenn es bei der Post hinterlegt wurde, vielleicht nicht.

Gerhard Oleschko, Bürgermeister von Keutschach

Eine Weisung, ein Protokoll und ein Artikel 
Denn auf dieses – in Verbindung mit einer Weisung des Bürgermeisters, das keine Belege an den Ausschuss übermittelt werden dürfen – stützt sich die Entlassung der langjährigen Mitarbeiterin. „Es war eine ganz klare mündliche Weisung“, stellt Oleschko klar.

Und er habe am 5. Mai 2025 nach einem Zeitungsartikel eine Untersuchung gestartet, das Protokoll angefordert und sich zu dem Schritt entschlossen: „Ich wollte ihr in die Augen schauen und sie direkt entlassen.“ Renate H. war aber krank. Oleschko verfasste ein Entlassungsschreiben, schickte es ab, doch sie erschien am 7. Mai ahnungslos zur Arbeit und erfuhr erst dann von ihrer Entlassung nach 15 Dienstjahren.

Weitere Unstimmigkeiten gab es bei der Information der Personalvertretung – sie war auch krank, nur telefonisch erreichbar – und der allgemeinen Rechtslage in Bezug auf Ausschussarbeit und Amtsgeheimnis. Keine leichte Aufgabe für Richterin Astrid Karner, hier Licht in die Sache zu bringen. „Die Entscheidung ergeht schriftlich“, schließt sie die Verhandlung. Und dann gibt es noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Oleschko ...

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