Als renommierter Strafverteidiger vertrat Matthias Holzmann Mörder von Frauen und Kindern, Vergewaltiger und Missbrauchstäter. Doch die Reaktionen nach den Freisprüchen im Fall „Schmotzer“ übertreffen alles.
Auch drei Tage nach den Freisprüchen für die vier jungen Tiroler, die Kater „Schmotzer“ töteten, ist das Unverständnis über die Urteile groß. Der Zorn richtet sich dabei auch gegen die Prozessbeteiligten, wie der Innsbrucker Anwalt Matthias Holzmann im „Krone“-Gespräch erzählt.
Krone: Herr Holzmann, Sie vertreten zwei der vier jungen Männer, die „Schmotzer“ töteten. Welche Nachwirkungen hatte der Prozess?
Matthias Holzmann: Als Strafverteidiger habe ich schon Mörder von Frauen und Kindern, Vergewaltiger und Missbrauchstäter verteidigt. Bisher ist mir aber noch nie so viel Emotion und leider auch Hass begegnet wie in diesem Fall. Manche scheinen sich nicht bewusst zu sein, wie wertvoll ein Rechtsstaat ist, in dem Verteidiger frei arbeiten können.
Was antworten Sie, wenn Sie gefragt werden, wie man in dem Fall verteidigen kann?
Weil es meine Aufgabe ist, Beschuldigten in Strafverfahren beizustehen. Dabei muss man unterscheiden: Man verteidigt immer die Menschen, niemals die Taten.
Apropos Taten. Bereuen ihre Mandanten diese?
Sie bereuen nicht, dass sie das Tier von seinem Leid erlösen wollten. Aber sie bereuen sehr wohl einzelne Verhaltensweisen. Aus heutiger Sicht würden sie einen Tierarzt konsultieren.
Wie konnte es zu einem Freispruch kommen, wenn so ein Video vorliegt?
Ich verstehe die menschliche Empörung über dieses Video. In diesem Fall darf man es nicht isoliert betrachten – ein Akt besteht aus vielen Beweisergebnissen, wie Sachverständigen-Gutachten, Lichtbildern oder Vernehmungen. Nach den Beweisergebnissen stand fest, dass der Kater bereits schwer verletzt war, als ihn die Burschen entdeckten. Da einer von ihnen Metzger ist, entschieden sie sich zur Erlösung mittels Bolzenschuss und Kehlschnitt – eine zulässige Methode nach Tierschutz-Schlachtverordnung.
Trotz Bolzenschussgerät, Schaufel und Messer?
Bei der Ausführung kam es zu Fehlverhalten, die Schaufelschläge waren falsch. Man muss aber wissen: Sie passierten nach dem Betäubungsschuss mit dem Bolzen. Es war nicht erweislich, dass das Tier danach noch bei Bewusstsein war. Die Schläge sollten die Muskelreflexe beenden.
Und das Lachen und Filmen?
Einer der Burschen ist 16 Jahre jung. Er hat gelacht, dafür hat er sich entschuldigt. Das war eine emotionale Fehlreaktion eines Jugendlichen. Auch für das Filmen hat er sich entschuldigt.
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