Ausgerechnet als ein 39-Jähriger am Bahnhof Bregenz eine „Nase Kokain“ vom Handy ziehen wollte, tauchten zwei Polizisten auf. Was folgte, war alles andere als ein stiller Abgang: Das Pulver flog, der Mann schlug und trat um sich. Am Landesgericht Feldkirch behauptete er, beim Pulver habe es sich um ein „Wildkraut“ gehandelt.
Blöder hätte der Zeitpunkt kaum sein können. Ein Handy-Display, darauf weißes Pulver und ein 39-Jähriger, der am Bregenzer Bahnhof gerade zu einer „Nase Kokain“ ansetzen will. Genau in diesem Moment kommen zwei Polizisten vorbei. Dem Arbeiter dämmert trotz reichlich Alkohol sofort, dass seine Abendgestaltung nun Konsequenzen haben könnte. Also schnell das Pulver weggewischt und das Handy auf den Boden geworfen.
„Beim Drogenabstrich hat es nahezu geglüht vor lauter Farbe“
Vor Gericht klingt die Sache später allerdings ganz anders: Kokain? Nein! Bei dem weißen Pulver habe es sich um „Wildkraut“ gehandelt, einen Koffein-Booster, der durch die Nase konsumiert wird. Dumm nur, dass die sichergestellten Spuren eine andere Story erzählen. Nachdem der Angeklagte bei seiner „Wildkraut“-Version bleibt, platzt Staatsanwalt Christoph Stadler der Kragen: „Jetzt hören Sie aber auf, beim Drogenabstrich haben Ihr Handy und die Bankomatkarte nahezu geglüht vor lauter Farbe!“
Klarer Schuldspruch, saftige Geldstrafe
Damit nicht genug. Als die Polizisten den bereits dreifach vorbestraften Mann festnehmen wollen, eskaliert die Situation. Der 39-Jährige wehrt sich heftig, tritt um sich und schlägt in Richtung der Beamten. Dazu hagelt es wüste Beschimpfungen. Einer der Polizisten fordert dafür 100 Euro Entschädigung. Diesen Betrag ist der „Wildkräutler“ bereit zu bezahlen.
Obwohl der Beschuldigte angibt, an besagtem Abend alkoholisiert gewesen zu sein und sich nicht mehr an alles erinnern zu können, endet der Prozess mit einem Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Unterdrückung von Beweismitteln, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung. Sechs Monate bedingte Haft, 4000 Euro Geldstrafe sowie 250 Euro Verfahrenskosten und 100 Euro an den beleidigten Polizisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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