Der syrische Ex-Polizeichef Mussab Abou R. wurde im Juli in Wien zu acht Jahren Haft verurteilt. In dem Verfahren ging es um Folter und schwere Gewalt gegen insgesamt 21 Zivilisten. Seit einigen Tagen ist Abou R. offenbar untergetaucht, wie ein Facebook-Posting nahelegt.
Abou R. wurde gemeinsam mit dem Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, Khaled Al H., verurteilt. Nun scheint es, als sei Mussab Abou R. untergetaucht. Das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtete am Freitag über die mögliche Flucht.
Facebook-Posting könnte ihn verraten haben
„Eine offizielle Mitteilung, wonach er (Mussab Abou R., Anm.) das Land verlassen haben könnte, liegt dem Gericht nicht vor“, meinte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage zu den jüngsten Entwicklungen. Ein Facebook-Posting, das darauf hindeutet, dass der Mann sich mittlerweile wieder in Syrien befinden könnte, sei zum Akt genommen worden, sagte Salzborn. Das Posting soll ein Familienangehöriger geteilt haben – darin wird Abous Rückkehr nach Syrien gefeiert. Demnach soll sich der Verurteilte seit 29. Juli nicht mehr in Österreich befinden.
Begingen „staatlich organisierte, systematische Folter“
Laut nicht rechtskräftigem Urteil hatten sich Khaled Al H. und Mussab Abou R. in der syrischen Stadt Raqqa in ihrer jeweiligen Funktion „staatlich organisierter, systematischer Folter“ schuldig gemacht. Um Zivilisten von Protesten gegen Assad abzuhalten, seien Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden, stellte das Erstgericht fest. Auf dieses Urteil hätten die Opfer „viele, viele Jahre“ gewartet, sagte Tatiana Urdanetta-Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights (CEHRI) nach Prozessende. CEHRI hatte sich in diesem Fall besonders engagiert und von der Folter Betroffene betreut und als Zeugen nach Wien geholt.
OLG Wien sah keine Fluchtgefahr
Im Unterschied zu Khaled Al H., der seit Dezember 2024 in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt durchgehend in U-Haft sitzt und dort den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens abwartet, befand sich Mussab Abou R. vor, während und nach der Verhandlung auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte nach seiner Festnahme und anschließender Verhängung der U-Haft einer Haftbeschwerde Folge gegeben und die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr verneint. Der Mann kam wieder auf freien Fuß.
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