Die Deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gewann Klagen gegen rechtswidrige Checks an der Grenze zu Österreich. Ein Innsbrucker Uni-Professor war als Betroffener in den Prozess involviert. Die Forderung der GFF: „Die Kontrollen sofort beenden!“
Im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 hat die Bundesregierung in unserem Nachbarland Deutschland etwas eingeführt, was eigentlich längst der Vergangenheit angehört hatte: Fahrzeug- und Personen-Kontrollen an der Grenze zu Österreich. Was als temporäre Lösung gedacht war, um die ins Land strömenden Migranten zu durchleuchten, hat sich mittlerweile wieder zu einer fixen Vorgehensweise etabliert.
Einer Vorgehensweise, die nicht nur das EU-Recht auf Freizügigkeit im Schengenraum verletzt, sondern auch für ordentlich viel Frust bei den Reisenden und Pendlern sorgt.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München machen deutlich, dass rechtswidrige Kontrollen kein Einzelfall sind.
Rechtsanwalt Joschka Selinger
Uni-Professor verwies auf Europarechtswidrigkeit
Gegen die rechtswidrigen Kontrollen hat die deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Anfang Juli zwei Klagen gewonnen. In einem Fall unterstützte sie auch den an der Universität Innsbruck lehrenden Professor Werner Schroeder. Bei seinem beruflichen Übertritt an der deutsch-österreichischen Grenze war der Leiter des Instituts für Europarecht und Völkerrecht ebenfalls in das Visier der Kontrolleure geraten.
Trotz seines Hinweises auf die Europarechtswidrigkeit war er von den Polizeibeamten gezwungen worden, sich auszuweisen.
Alexander Dobrindt muss die Kontrollen an den Binnengrenzen umgehend beenden.
Rechtsanwalt Christoph Tometten
„Untergräbt Vertrauen in den Rechtsstaat“
Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF, betont, dass „die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München deutlich machen, dass rechtswidrige Grenzkontrollen kein Einzelfall sind. Jede bislang gerichtlich überprüfte Kontrolle wurde für rechtswidrig erklärt.“
Und er sagt weiter, dass „die deutsche Bundesregierung seit Jahren systematisch EU-Recht missachtet. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung.“
„Dürfen den Rechtsbruch nicht weiter hinnehmen“
In dieselbe Kerbe schlägt auch Rechtsanwalt Christoph Tometten, der den Innsbrucker Uni-Professor vor Gericht vertreten hatte. „Bundesinnenminister Alexander Dobrindt muss die Kontrollen an den Binnengrenzen umgehend beenden. Das Verwaltungsgericht München lässt keine Zweifel daran, dass die Kontrollen rechtswidrig sind. Dieser Rechtsbruch darf nicht weiter hingenommen werden.“
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