Nach dem Erstickungstod einer 78-jährigen Pensionistin in der Gemeinde Mäder in Vorarlberg muss sich am Montag die 56-jährige Tochter wegen Mordes vor dem Schwurgericht Feldkirch verantworten.
Es ist ein Fall, der durch seine Tragik erschüttert: Die 56-jährige Frau soll ihrer 78-jährigen Mutter in der Nacht auf den 12. Oktober vergangenen Jahres in deren Wohnung in Mäder Mund und Nase zugehalten haben, bis die Pensionistin schließlich erstickte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft hat es in sich: vorsätzlicher Mord. Bei voller Zurechnungsfähigkeit würde der Frau eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren oder sogar lebenslange Haft drohen.
War die Frau zur Tatzeit schuldfähig?
Doch genau diese Zurechnungsfähigkeit steht im Zentrum des Verfahrens. Aufgrund einer psychischen Erkrankung geht das Gericht nämlich davon aus, dass die Frau zur Tatzeit schuldunfähig war. Das schließt eine klassische Verurteilung im Sinne der Anklage aus – vor dem Gesetz gilt sie damit nicht als Täterin, sondern als „Betroffene“. Statt einer Haftstrafe steht folglich eine Zwangseinweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum im Raum.
Entdeckt wurde die Tote von Angehörigen, die daraufhin die Polizei alarmierten. Rasch geriet die Tochter ins Visier der Ermittler – sie soll öfter bei ihrer Mutter übernachtet haben. Festgenommen werden konnte sie schließlich in Koblach.
Bereits kurz nach der Verhaftung wurde die Tochter aufgrund ihres psychischen Zustandes in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gebracht.
Verhandlung beginnt am Montag
Die genauen Hintergründe der Tat liegen bislang im Dunkeln – auch diesbezüglich wird die Verhandlung wohl einiges ans Licht bringen. Der Prozess am Schwurgericht Feldkirch ist für sieben Stunden anberaumt und beginnt am Montag um 10 Uhr.
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