Im Skandaljahr des ORF setzt es jetzt noch eins drauf: Nach einer Budgetkürzung könnte man am Küniglberg die Finanzlücke über einen höheren Beitrag stopfen wollen. Dabei wurde versprochen, dass die 15,30 Euro bis 2029 nicht aufgestockt werden.
Am 11. August fällt die Entscheidung, mit welchem Team der zukünftige ORF-Generaldirektor Clemens Pig ins Rennen gehen will. Vier Direktoren-Jobs und neun Landesdirektoren-Posten werden im Stiftungsrat vergeben. Für das Publikum ist eine Beratung abseits davon wohl relevanter. Denn drin geht es um eine mögliche Erhöhung der ORF-Haushaltsabgabe.
Die Gebühr wurde 2024 eingeführt und mit monatlich 15,30 Euro bis 2029 eingefroren. Eigentlich! Nun aber hat die Regierung dem öffentlich-rechtlichen Sender fürs nächste Jahr 93 Millionen Euro Bundeszuschuss gestrichen und das bringt Ingrid Thurnher unter Zugzwang.
Denn die (noch) amtierende Generaldirektorin könnte rechtlich gezwungen sein, ein Verfahren zur Erhöhung der Beiträge einzuleiten. Das führt Stiftungsrat Leonhard Dobusch in seinem Blog aus. Dobusch beruft sich dabei auf den bekannten Rundfunkjuristen Hans Peter Lehofer, der an ein Urteil des Verfassungsgerichts erinnert.
Darin wird dem Staat eine „Finanzierungsverantwortung“ auferlegt. Heißt: Der ORF muss ausreichend viele Geldmittel erhalten, um seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachkommen zu können.
Kommt der Stein ins Rollen, ist er schwer aufzuhalten. Stiftungsrat, Publikumsrat, Medienbehörde, die aktuelle und künftige ORF-Führung wären damit befasst. Und müssten sich für die Erhöhung der Gebühren engagieren, weil sie rechtlich dazu verpflichtet sind.
Ob es dazu kommt, ist unklar. Denn Clemens Pig, Generaldirektor ab 1. Jänner 2027, wird sich zum Start mutmaßlich nicht mit einer Beitragserhöhung bei den Zahlern unbeliebt machen wollen.
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